Verordnung des EDI vom 14. Februar 2007 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV-EDI)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2007-02-14
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

1 gestützt auf Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung vom 14. Februar 2007 über genetische Untersuchungen beim Menschen, verordnet:

Art. 1 Bezeichnung der genetischen Untersuchungen

Personen, die sich über einen Titel nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b–f der Verordnung vom 14. Februar 2007 über genetische Untersuchungen beim Menschen ausweisen können, sind zur Durchführung der molekulargenetischen Untersuchungen gemäss Anhang zugelassen.

Art. 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. April 2007 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: SR 810.122.1

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