Verordnung der Bundesversammlung vom 23. März 2007 über die Taggelder und über die Vergütungen für Dienstreisen der Bundesrichter und Bundesrichterinnen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2007-03-23
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 1 Absatz 1 und 2a des Bundesgesetzes vom

6.

Oktober 1989[^1] über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrats vom 8. Dezember 2006[^2],

beschliesst:

Art. 1 Taggelder und Stundenpauschalen

1 Die nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen erhalten für jeden Tag, den sie für die Teilnahme an Gerichtssitzungen und für die Reise von ihrem Wohnort an den Tagungsort und zurück benötigen, ein Taggeld.

2 Das Taggeld beträgt für Selbstständigerwerbende 1300 Franken, für die übrigen Richter und Richterinnen 1000 Franken.

3 Der Zeitaufwand der nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen für die Instruktion, das Aktenstudium und die schriftliche Berichterstattung wird pauschal nach Stunden entschädigt. Die Stundenpauschale beträgt für Selbstständigerwerbende 180 Franken, für die übrigen Richter und Richterinnen 110 Franken.

Art. 2 Vergütung für Dienstreisen

Die ordentlichen und nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen erhalten für Dienstreisespesen folgende Vergütungen:

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: SR 172.121

[^2]: BBl 2007 187

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