Briefwechsel vom 12. Oktober 2006 zwischen der Schweiz und Italien über die Zulassung von schweizerischen Schülern und Schülerinnen als sogenannte Privatisti zu den italienischen Maturitätsprüfungen

Typ Andere
Veröffentlichung 2006-10-12
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Übersetzung[^1]

Der Schweizerische Botschafter in Italien

Rom, 12. Oktober 2006

Herr Vize-Generaldirektor

Minister Elio Menzione Generaldirektion für die kulturelle Zusammenarbeit im Aussenministerium

Rom

Sehr geehrter Herr Vize-Generaldirektor

Italienische und schweizerische Bürger, die sich in ihrem jeweiligen Land in einem entsprechenden Bildungsgang vorbereitet haben, können sich im andern Land den externen Maturitätsprüfungen stellen, um einen gymnasialen Abschluss der Sekundarstufe II zu erlangen.

Die Kandidierenden nach Art. 1 werden zu den Maturitätsprüfungen zur Erreichung eines gymnasialen Abschlusses der Sekundarstufe II zu den gleichen Bedingungen zugelassen wie die externen Kandidierenden des jeweils eigenen Landes.

Von dieser Absprache sind Kandidierende ausgenommen, die italienische Schulen in der Schweiz oder die schweizerische Schulen in Italien besucht haben.

Falls Ihre Regierung den obigen Ausführungen zustimmen kann, so schlage ich Ihnen vor, dass dieses Schreiben und Ihr Antwortschreiben zusammen eine Vereinbarung unserer beiden Regierungen bilden. Sie würde am Tag des Eingangs der zweiten der beiden Noten in Kraft treten, in denen sich beide Parteien gegenseitig mitgeteilt haben werden, dass das zu diesem Zweck vorgesehene nationale Verfahren abgeschlossen sein wird.[^2]

Mit vorzüglicher Hochachtung

Bruno Spinner

Die italienische Seite hat dem Vorschlag der Schweiz zugestimmt (Schreiben des Vize-Generaldirektors Elio Menzione vom 12. Oktober 2006).

Fussnoten

[^1]: Der italienische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechenden Ausgabe dieser Sammlung.

[^2]: AS 2008 427

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