Verordnung vom 7. November 2007 über die Verteilung des den Kantonen zufallenden Anteils am Bilanzgewinn der Schweizerischen Nationalbank

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2007-11-07
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 31 Absatz 3 des Nationalbankgesetzes vom 3. Oktober 2003[^1] (NGB),

verordnet:

Art. 1 Berechnungsgrundlagen

Die Verteilung an die Kantone richtet sich nach ihrer Wohnbevölkerung (Art. 31 Abs. 3 NBG). Massgebend sind die Zahlen der letzten Erhebung des Bundesamtes für Statistik über die mittlere Wohnbevölkerung.

Art. 2 Auszahlungstermine

1 Die Schweizerische Nationalbank (SNB) überweist der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) den nach Artikel 31 Absatz 2 NBG zu verteilenden Betrag im Anschluss an die Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre.

2 Die EFV zahlt den Kantonen die ihnen zufallenden Beträge aus, sobald sie die entsprechende Überweisung von der SNB erhalten hat.

Art. 3 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung vom 7. Dezember 1992[^2] über die Verteilung der den Kantonen zufallenden Anteile am Bilanzgewinn der Schweizerischen Nationalbank wird aufgehoben.

Art. 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: SR 951.11

[^2]: [AS 1992 2564, 2004 3399]

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