Abkommen vom 26. Oktober 2004 in Form eines Briefwechsels zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen

Typ Andere
Veröffentlichung 2004-10-26
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
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Antwort der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Herr Kommissar,

Ich beehrte mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 26. Oktober 2004 zu bestätigen, das wie folgt lautet:

«Der Rat nimmt Bezug auf die Verhandlungen über das Abkommen über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und hat gebührend zur Kenntnis genommen, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft im Geiste ihrer Beteiligung am Entscheidungsbildungsprozess in den von dem Abkommen erfassten Bereichen und im Hinblick auf die Förderung des ordnungsgemässen Funktionierens des Abkommens an den Arbeiten der Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen, in vollem Umfang beteiligt werden möchte.

Der Rat stellt fest, dass es in den von dem Abkommen erfassten Bereichen notwendig ist, die Schweizerische Eidgenossenschaft an den Arbeiten dieser Ausschüsse zu beteiligen, insbesondere um sicherzustellen, dass die Verfahren des Abkommens auf die betreffenden Rechtsakte oder Massnahmen angewendet worden sind, so dass diese für die Schweizerische Eidgenossenschaft verbindlich werden können.

Die Europäische Gemeinschaft verpflichtet sich, Verhandlungen über geeignete Vereinbarungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den Arbeiten dieser Ausschüsse aufzunehmen.

In Bezug auf die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr gilt Folgendes:

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung hierzu mitteilen würden.»

Ich darf Ihnen die Zustimmung des Bundesrates der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Inhalt dieses Schreibens mitteilen.

Genehmigen Sie, Herr Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Geschehen zu Luxemburg am 26. Oktober 2004.

| | Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: / Micheline Calmy-Rey Joseph Deiss | | --- | --- |

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