Briefwechsel vom 22. April 2008 zwischen der Schweiz und Japan über die Teilung eingezogener Vermögenswerte und das Gegenrecht
Übersetzung[^1]
Schweizerische Eidgenossenschaft
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten EDA
Direktion für Völkerrecht DV
3003 Bern
Bern, den 22. April 2008
Ihre Exzellenz
Herr Nobuyasu Abe
Botschafter von Japan
in der Schweiz
Bern
Exzellenz,
Ich habe die Ehre, den Empfang der von heute datierenden Note Ihrer Exzellenz zu bestätigen, welche lautet wie folgt:
Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird der Regierung von Japan 28 979 738.88 Franken, welche rund 50 % der erwähnten Vermögenswerte darstellen, innert eines Monats nach Inkrafttreten der vorliegenden Abmachung überweisen.
Jede Regierung wird die in ihrem Land eingezogenen Vermögenswerte mit der anderen Regierung auf der Grundlage des Gegenrechts und in Übereinstimmung mit ihrem Recht teilen, wenn eine mit dem erwähnten Fall vergleichbare strafbare Handlung vorliegt.
Weiter habe ich die Ehre, vorzuschlagen, dass diese Note und die Antwortnote Ihrer Exzellenz, welche diese Abmachung namens der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestätigt, eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen darstellt, welche am Datum der Antwortnote Ihrer Exzellenz in Kraft treten wird.»
Ich habe weiter die Ehre, namens der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft die vorgenannte Abmachung zu bestätigen und stimme überein, dass die Note Ihrer Exzellenz und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen darstellt, welche am Datum dieser Antwortnote in Kraft tritt.
Ich benutze auch diesen Anlass, um Ihre Exzellenz meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Botschafter Paul Seger Direktor
Fussnoten
[^1]: Übersetzung des englischen Originaltextes.
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