Memorandum of Understanding vom 12. Mai 2008 zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern, handelnd im Namen des Bundesrats der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Gesundheitsbehörde von Singapur betreffend Heilmittel

Typ Andere
Veröffentlichung 2008-05-12
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API
I. Ausgangslage
II. Zweck

Die HSA und die im Namen des EDI handelnde Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut (Swissmedic), nachfolgend als «die Teilnehmerinnen» bezeichnet, werden auf der Grundlage dieses Memorandum of Understanding (MoU):

Informationen und Unterlagen können unter folgenden Bedingungen ausgetauscht werden:

III. Begriffsbestimmungen

«Heilmittel»:

IV. Anwendungsbereich

Folgende Arten von Informationen und Unterlagen können ausgetauscht werden:

Die Teilnehmerinnen werden gegebenenfalls zusammenarbeiten (und bei Bedarf gemeinsame Arbeitsgruppen bilden), um neue und neu entstehende Technologien sowie Risikomanagementstrategien im Zusammenhang mit solchen Innovationen zu beurteilen. Diese Zusammenarbeit kann unter anderem folgende Aspekte beinhalten:

V. Bestätigung
VI. Vertraulichkeit
VII. Rollen und Verantwortlichkeiten
VIII. Lenkungsausschuss

Zu den Aufgaben des Lenkungsausschusses gehören die regelmässige:

IX. Verwaltung

Für die Verwaltung dieses MoU sind die folgenden Beamten verantwortlich:

X. Beginn und Beendigung
XI. Allgemeines

Unterzeichnet in doppelter Ausführung, in Singapur, am 12. Mai 2008.

| Für das Eidgenössische Departement des Innern, handelnd im Namen des Schweizerischen Bundesrates der Schweizerischen Eidgenossenschaft: | Rolf Frei | | --- | --- | | Für die Gesundheitsbehörde von Singapur: | John C. W. Lim |

Fussnoten

[^1]: SR 812.21

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