Satzung vom 26. Januar 2009 der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) (mit Erkl.)

Typ Andere
Veröffentlichung 2009-01-26
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
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1 Übersetzung Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) (Stand am 18. April 2011) Die Vertragsparteien dieser Satzung, in dem Wunsch, die umfassende und verstärkte Einführung und Nutzung erneuerbarer Energien im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung zu fördern, geleitet von ihrem festen Glauben an die ausserordentlich grossen Möglichkeiten, die erneuerbare Energien bieten, um den mit der Energiesicherheit und den schwankenden Energiepreisen verbundenen Problemen zu begegnen und sie allmählich zu verringern, überzeugt, dass erneuerbare Energien bei der Verringerung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre eine wesentliche Rolle spielen können und somit zur Stabilisierung des Klimasystems beitragen und einen nachhaltigen, sicheren und schonenden Übergang zu einer CO -armen Wirtschaft ermöglichen, in dem Wunsch, die positive Wirkung zu verstärken, die die Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien auf die Anregung eines dauerhaften Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen haben können, angespornt durch das enorme Potenzial erneuerbarer Energien bei der Gewährleistung eines dezentralen Energiezugangs, insbesondere in den Entwicklungsländern, und des Energiezugangs für isolierte und entlegene Regionen und Inseln, besorgt über die ernsthaften nachteiligen Auswirkungen, die die Nutzung fossiler Brennstoffe und die ineffiziente Nutzung traditioneller Biomasse auf die Gesundheit haben können, in der Überzeugung, dass erneuerbare Energien in Verbindung mit verbesserter Energieeffizienz zunehmend den voraussichtlich steil ansteigenden weltweiten Energiebedarf in den kommenden Jahrzehnten decken können, in Bekräftigung ihres Wunsches, eine internationale Organisation für erneuerbare Energien zu gründen, die die Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern erleichtert und zugleich eine enge Zusammenarbeit mit bestehenden Organisationen aufbaut, die die Nutzung erneuerbarer Energien fördern, haben Folgendes vereinbart: Art. I Gründung der Organisation A. Die Vertragsparteien dieser Satzung gründen hiermit die Internationale Organisation für erneuerbare Energien (im Folgenden als «Organisation» bezeichnet) nach Massgabe der folgenden Bestimmungen. B. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der Gleichheit aller ihrer Mitglieder und achtet bei der Durchführung ihrer Tätigkeit in gebührender Weise die Hoheitsrechte und Zuständigkeiten ihrer Mitglieder. Art. II Ziele Die Organisation fördert die umfassende und verstärkte Einführung sowie die nachhaltige Nutzung aller Formen von erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung:

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