Verordnung des BSV vom 9. Februar 2012 über den Pilotversuch «Pforte Arbeitsmarkt»
1 gestützt auf Artikel 98 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung (IVV), verordnet:
Art. 1 Zweck des Pilotversuchs
Der Pilotversuch «Pforte Arbeitsmarkt» untersucht und beurteilt die Auswirkungen der Einrichtung einer gemeinsamen Kompetenzstelle der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe im Bereich der Eingliederung von versicherten Personen.
Art. 2 Teilnahme am Pilotversuch
Am Pilotversuch können versicherte Personen teilnehmen, die:
- a. in der Gemeinde Beinwil am See, Burg (AG), Gontenschwil, Leimbach, Menziken, Oberkulm, Reinach (AG), Schlossrued, Unterkulm oder Zetzwil wohnhaft sind;
- b. nach Inkrafttreten dieser Verordnung für den Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung nach den Artikeln 3 a –3 c , 7 d und 14 a– 18 c des Bun-
2 desgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung (IVG) gemeldet werden oder sich anmelden; und
- c. dazu ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.
Art. 3 Aufgaben der «Pforte Arbeitsmarkt»
1 Die «Pforte Arbeitsmarkt» übernimmt die Aufgaben der IV-Stellen in den Bereichen Früherfassung und Wiedereingliederung nach Artikel 57 Absatz 1 Buchsta-
3 ben a–e IVG und Artikel 41 Absatz 1 Buchstaben a, b und e–g IVV.
2 Sie ist nicht befugt, in den ihr übertragenen Zuständigkeitsbereichen Verfügungen zu erlassen.
Art. 4 Weiterleitung der Dossiers
Erachtet sich die «Pforte Arbeitsmarkt» als nicht zuständig, so leitet sie das Dossier umgehend an die zuständige IV-Stelle weiter.
Art. 5 Archivierung der Dossiers
Die Archivierung der Dossiers der Invalidenversicherung ist Sache der zuständigen IV-Stelle.
Art. 6 Aufsicht
Die «Pforte Arbeitsmarkt» untersteht im Bereich der Invalidenversicherung der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
Art. 7 Dauer des Pilotversuchs
Der Pilotversuch dauert vom 1. April 2012 bis zum 31. März 2015.
Art. 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. April 2012 in Kraft.
Fussnoten
[^1]: SR 831.201
[^2]: SR 831.20
[^3]: SR 831.20
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