Verordnung des EDA vom 14. August 2012 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-EDA)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2012-08-14
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA),

gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 4. März 2011[^1] über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV),

verordnet:

Art. 1 Gegenstand

1 Diese Verordnung legt für die Funktionen innerhalb des EDA nach Anhang 1 PSPV die jeweilige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest.

2 Die Prüfstufen werden im Anhang festgelegt.

Art. 2 Aktualisierung des Anhangs

1 Der Bereich Sicherheit EDA prüft mindestens alle fünf Jahre die Gültigkeit des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

2 Bei einer Änderung von Anhang 1 PSPV beantragt der Bereich Sicherheit EDA innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Änderung die entsprechende Änderung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2012 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: SR 120.4

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