Änderungsurkunde vom 22. Oktober 2010 zu der von den Konferenzen der Bevollmächtigten in Kyoto 1994 und Minneapolis 1998, Marrakesch 2002 und Antalya 2006 geänderten Konvention der Internationalen Fernmeldeunion

Typ Andere
Veröffentlichung 2010-10-22
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

1 Übersetzung Änderungsurkunde zu der von den Konferenzen der Bevollmächtigten in Kyoto 1994 und Minneapolis 1998, Marrakesch 2002 und Antalya 2006 geänderten Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (Stand am 15. März 2016) Teil I Vorwort Auf der Grundlage und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der Kon-

2 vention der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) in der von den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), (Minneapolis 1998), (Marrakesch (2002) und (Antalya 2006) geänderten Form, und insbesondere der Bestimmungen des Artikels 42, hat die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion (Guadalajara 2010) die nachstehenden Änderungen der vorgenannten Konvention beschlossen: Kapitel IV Andere Bestimmungen

Art. 33 Finanzen

468 1. (1) Jeder Mitgliedstaat wählt vorbehaltlich der Nummer 468A und jedes PP-98 Sektormitglied vorbehaltlich der Nummer 468B seine Beitragsklasse PP-06 nach den einschlägigen Bestimmungen des Artikels 28 der Konstitution nach folgender Tabelle: Ab der Klasse von 40 Einheiten bis zur Klasse von 2 Einheiten in Schritten von einer Einheit Unter der Klasse von 2 Einheiten wie folgt: Klasse von 1½ Einheiten Klasse von 1 Einheit Klasse von ½ Einheit Klasse von ¼ Einheit

1 Klasse von / Einheit

1 Klasse von / Einheit

Fussnoten

[^1]: Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der entspre- chenden Ausgabe dieser Sammlung.

[^2]: SR 0.784.02

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