Änderungsurkunde vom 22. Oktober 2010 zu der von den Konferenzen der Bevollmächtigten in Kyoto 1994 und Minneapolis 1998, Marrakesch 2002 und Antalya 2006 geänderten Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion

Typ Andere
Veröffentlichung 2010-10-22
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

1 Übersetzung Änderungsurkunde zu der von den Konferenzen der Bevollmächtigten in Kyoto 1994 und Minneapolis 1998, Marrakesch 2002 und Antalya 2006 geänderten Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion (Stand am 15. März 2016) Teil I Vorwort Auf der Grundlage und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der Konsti-

2 tution der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) in der von den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten (Kioto 1994), (Minneapolis 1998), (Marrakesch 2002) und (Antalya 2006) geänderten Form, und insbesondere der Bestimmungen des Artikels 55, hat die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion (Guadalajara 2010) die nachstehenden Änderungen der vorgenannten Konstitution beschlossen: Kapitel V Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise der Union

Art. 28 Finanzen der Union

165 5. Bei der Wahl seiner Beitragsklasse darf ein Mitgliedstaat diese bei den PP-98 Klassen von drei oder mehr Einheiten nicht um mehr als 15 Prozent der Anzahl Einheiten, die er für die Periode davor gewählt hat, reduzieren, wobei der Betrag auf den nächst tieferen Wert in der Tabelle der Beitragseinheiten zu runden ist. Bei den Klassen von unter drei Einheiten darf um höchstens eine Beitragsklasse reduziert werden. Der Rat gibt ihm die Modalitäten für die schrittweise Realisierung dieser Verminderung in der Zeit zwischen den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten vor. Unter aussergewöhnlichen Umständen wie etwa Naturkatastrophen, die den Einsatz von internationalen Hilfsprogrammen erfordern, kann die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten jedoch eine stärkere Verminderung der Anzahl der Beitragseinheiten zulassen, wenn ein Mitgliedstaat einen entsprechenden Antrag stellt und beweist, dass er seinen Beitrag in der ursprünglich gewählten Klasse nicht mehr beibehalten kann.

Fussnoten

[^1]: Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der entspre- chenden Ausgabe dieser Sammlung.

[^2]: SR 0.784.01

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