Briefwechsel vom 3. Juli/15. August 2013 zwischen der Schweiz und Deutschland zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich (mit Memorandum)

Typ Andere
Veröffentlichung 2013-08-15
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Originaltext

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD

Bern, 15. August 2013

Herr Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble Bundesministerium der Finanzen

Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister

Gerne bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom 3. Juli 2013. In dem Wunsch, die guten und engen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern weiter zu festigen sowie im Interesse der Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden, der Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Stärkung des Wettbewerbs, nehmen wir die Anregung auf und sind bereit, das in Ihrem Schreiben genannte und ihm beiliegende Memorandum anzuwenden. Gestützt darauf werden die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die zur Ausführung erforderlichen Vereinbarungen schliessen.

Freundliche Grüsse

Eveline Widmer-Schlumpf

Beilage:

Memorandum zu verfahrensrechtlichen Aspekten grenzüberschreitender Tätigkeiten im Finanzbereich[^1]

Memorandum

zu verfahrensrechtlichen Aspekten grenzüberschreitender Tätigkeiten im Finanzbereich

Die Erfordernisse des Verfahrens, nach welchem schweizerische Banken eine Kundenbeziehung in der Bundesrepublik Deutschland anbahnen können, können dadurch erfüllt werden, dass:

die Bank, soweit die Geschäftsbeziehung nicht über deren Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland eröffnet wird, die Identität des Vertragspartners (Kunden) im Rahmen der Fernidentifizierung durch Einschaltung folgender zuverlässiger Dritter feststellt:

Das Freistellungsverfahren für schweizerische Banken in der Bundesrepublik Deutschland wird dahingehend konkretisiert, dass:

Fussnoten

[^1]: Verweise in dem Memorandum auf das Abk. vom 21. Sept. 2011 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (Abkommen) sollen unbeachtlich sein.

[^2]: BBl 2012 4943 (nicht in Kraft getreten)

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