Verordnung des EFD vom 10. Dezember 2012 über die Verzinsung ausstehender Quellensteuerbeträge

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2012-12-10
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD),

gestützt auf Artikel 24 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 2012[^1] über die internationale Quellenbesteuerung (IQG),

verordnet:

Art. 1 Verzugszins

Der Verzugszins, der nach Artikel 24 Absatz 1 IQG bei verspäteter Überweisung der Einmalzahlungen, abgeltenden Steuern und Abgeltungszahlungen geschuldet ist, bestimmt sich nach der Verordnung vom 29. November 1996[^2] über die Verzinsung ausstehender Verrechnungssteuern.

Art. 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt zusammen mit dem IQG in Kraft.[^3]

Fussnoten

[^1]: SR 672.4

[^2]: SR 642.212

[^3]: Das IQG tritt am 20. Dez. 2012 in Kraft.

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