Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 2013 über die Taggelder und Vergütungen der nebenamtlichen Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2013-12-13
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 46 Absatz 3 des Strafbehördenorganisationsgesetzes vom 19. März 20101, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 11. Februar 20132 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 10. April 20133,

beschliesst:

Art. 1 Taggelder, Stundenpauschalen und Vergütungen der nebenamtlichen Richter und Richterinnen

Die Taggelder, Stundenpauschalen und Vergütungen für Dienstreisen der nebenamtlichen Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht richten sich nach der Verordnung der Bundesversammlung vom 23. März 20074 über die Taggelder und über die Vergütungen für Dienstreisen der Bundesrichter und Bundesrichterinnen.

Art. 2 Änderung bisherigen Rechts

…5

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung der Bundesversammlung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Fussnoten

5

Die Änderungen können unter AS 2013 5379 konsultiert werden.

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