Verordnung des SBFI vom 11. Mai 2015 über das Verzeichnis der gemäss dem nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung eingestuften Berufsbildungsabschlüsse
1 gestützt auf Artikel 8 der Verordnung vom 27. August 2014 über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (V-NQR-BB), verordnet:
Art. 1 Geltungsbereich
1 Diese Verordnung enthält die Verzeichnisse der gemäss dem nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung eingestuften Berufsbildungsabschlüsse der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der Berufsbildungsverantwortlichen mit den zugehörigen Titeln beziehungsweise Diplomen.
2 Die Verzeichnisse sind im Anhang aufgeführt.
Art. 2 Aktualisierung
Die Verzeichnisse werden zweimal jährlich aktualisiert.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
Fussnoten
[^1]: SR 412.105.1
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