Verordnung des WBF vom 3. Juni 2016 über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2016-06-03
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF),

gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 3. Juni 2016[^1] über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik,

verordnet:

Art. 1 Anwendungsgebiete

Als Anwendungsgebiete gelten folgende Gemeinden:

Art. 2 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Verordnung vom 28. November 2007[^2] über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen wird aufgehoben.

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: SR 901.022

[^2]: [AS 2007 6871, 2012 3631]

Die offiziellen Rechtstexte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a–c des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinfrei. Dieses Dokument ersetzt nicht die amtliche Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) oder im Bundesblatt (BBl). Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Konvertierung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.