Verordnung des SBFI vom 11. Oktober 2016 über die berufliche Grundbildung Hotel-Kommunikationsfachfrau/Hotel-Kommunikationsfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
79200 Hotel-Kommunikationsfachfrau/ Hotel-Kommunikationsfachmann EFZ Spécialiste en communication hôtelière CFC Impiegata in comunicazione alberghiera/ Impiegato in comunicazione alberghiera AFC Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft,
1 (BBG), gestützt auf Artikel 19 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002
2 auf Artikel 12 der Berufsbildungsverordnung vom 19. November 2003 (BBV) und auf Artikel 4 Absatz 4 der Jugendarbeitsschutzverordnung vom 28. September
3 2007 (ArGV 5), verordnet:
1. Abschnitt: Gegenstand und Dauer
Art. 1 Berufsbild
Hotel-Kommunikationsfachfrauen und Hotel-Kommunikationsfachmänner auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a. Hotel-Kommunikationsfachleute werden in den verschiedenen Bereichen eines Betriebes (Küche, Etage, Restaurant, Réception/Backoffice) eingesetzt. Sie kennen die Grundlagen der jeweiligen Abteilungen und deren Nahtstellen. Sie werden aber hauptsächlich an der Front im direkten Gästekontakt eingesetzt. Dabei leben sie die Philosophie ihres Betriebes und zeichnen sich durch eine ausgeprägte Gästeorientierung aus.
- b. Sie beraten und betreuen die Gäste überzeugend und informieren sie sachgerecht in drei Sprachen. Dabei achten sie auf kulturelle Unterschiede und auf ihren persönlichen Auftritt.
- c. Sie kommunizieren überzeugend mit einer offenen und freundlichen Zuwendung zum Gegenüber und stellen einen situationsgerechten Sprachgebrauch sicher. Dabei wenden sie ihre Kenntnisse über den Umgang mit neuen Medien an.
- d. Sie gestalten und organisieren Massnahmen rund um die Gästeerlebnisse. Grundkenntnisse im Marketing sowie in der Administration (Grundlagen in der Buchhaltung sowie der HR-Administration) sind dabei unerlässlich, um diese Vernetzungsaufgaben und die Kontakte zu Gästen und Partnern sicherstellen zu können.
- e. Sie kennen die Grundlagen der internen Prozesse, um im Betrieb eine Drehscheibenfunktion zu übernehmen. Sie organisieren ihre eigenen Arbeiten gemäss betrieblichen und terminlichen Vorgaben rationell und stellen die interne Kommunikation sicher.
Art. 2 Dauer und Beginn
1 Die berufliche Grundbildung dauert drei Jahre.
2 Der Beginn der beruflichen Grundbildung richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule.
2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen
Art. 3 Grundsätze
1 Die Ziele und die Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen, gruppiert nach Handlungskompetenzbereichen, festgelegt.
2 Die Handlungskompetenzen umfassen Fach-, Methoden-, Sozialund Selbstkompetenzen.
3 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte zusammen. Sie koordinieren die Inhalte der Ausbildung und der Qualifikationsverfahren.
Art. 4 Handlungskompetenzen
Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen:
- a. Beraten und Betreuen von Gästen und Partnern: 1. Kommunikation bei Gästen und Partnern bedarfsund zielorientiert gestalten, 2. Arbeitsund Tagesplanung kontrollieren und sicherstellen, 3. betriebliche Produkte und Dienstleistungen zuordnen und Produkte herstellen, 4. Gäste betreuen, betriebliche Produkte und Dienstleistungen verkaufen, 5. Rückmeldungen erfassen und auswerten, Feedback geben und Massnahmen umsetzen, 6. Gespräche in der zweiten Landessprache mit Gästen und Partnern führen, 7. Gespräche in der dritten Sprache Englisch mit Gästen und Partnern führen;
- b. Gestalten und Organisieren von Marketingmassnahmen und Kooperationen: 1. betriebliche und Kooperationsangebote planen und gestalten, 2. einfache Medien und Kommunikationsmittel mit den aktuellen Technologien gestalten, 3. Instrumente für die Erhebung der Gästezufriedenheit erstellen;
- c. Organisieren und Umsetzen von administrativen Arbeitsprozessen: 1. Grundlagen, Daten und Zahlen für Administration beschaffen, 2. interne und externe Korrespondenz erledigen, 3. einfache Finanzbuchhaltung führen, 4. bei der Administration der Mitarbeiterdossiers und bei Einund Austritten mitarbeiten, 5. betriebliche Statistiken führen, Betriebsprozesse überwachen, Massnahmen zur Steuerung einsetzen, Aufbauund Ablauforganisation sicherstellen, 6. einfache Texte in der zweiten Landessprache verfassen und Korrespondenz mit Gästen und Partnern in dieser Sprache bearbeiten, 7. einfache Texte in der dritten Sprache Englisch verfassen und Korrespondenz mit Gästen und Partnern in dieser Sprache bearbeiten;
- d. Sicherstellen der Nachhaltigkeit und der Qualitätsvorgaben: 1. Lager nachhaltig bewirtschaften und die Warenannahme durchführen, 2. die betriebliche Werterhaltung sicherstellen, 3. die Grundsätze der Nachhaltigkeit in den Kernprozessen aller Abteilungen und Nahtstellen sicherstellen, 4. betriebliche Werte und Normen umsetzen.
3. Abschnitt: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
Art. 5
1 Die Anbieter der Bildung geben den Lernenden zu Beginn und während der Bildung Vorschriften und Empfehlungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Umweltschutz, insbesondere zur Gefahrenkommunikation (Gefahrensymbole, Piktogramme, Gebotszeichen) in diesen drei Bereichen, ab und erklären sie ihnen.
Fussnoten
[^1]: SR 412.10
[^2]: SR 412.101
[^3]: SR 822.115 Hotel-Kommunikationsfachmann mit EFZ. V des SBFI