Verordnung vom 12. Dezember 2016 über die Aufhebung der Reglemente über die Lehrlingsausbildung und die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung im Bogenmacher-Gewerbe

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2016-12-12
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

verordnet:

Art. 1 Aufhebung

Es werden aufgehoben:

Art. 2 Übergangsbestimmungen

1 Lernende im Bogenmacher-Gewerbe, die ihre Ausbildung vor dem 1. Januar 2017 begonnen haben, schliessen sie nach bisherigem Recht ab.

2 Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2022 auf sein Verlangen nach bisherigem Recht geprüft.

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

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