Verordnung vom 12. Dezember 2016 über die Aufhebung der Reglemente über die Lehrlingsausbildung und die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung im Bogenmacher-Gewerbe
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
verordnet:
Art. 1 Aufhebung
Es werden aufgehoben:
- a. das Reglement vom 1. April 1961 über die Lehrlingsausbildung im Bogenmacher-Gewerbe;
- b. das Reglement vom 1. April 1961 über die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung im Bogenmacher-Gewerbe.
Art. 2 Übergangsbestimmungen
1 Lernende im Bogenmacher-Gewerbe, die ihre Ausbildung vor dem 1. Januar 2017 begonnen haben, schliessen sie nach bisherigem Recht ab.
2 Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2022 auf sein Verlangen nach bisherigem Recht geprüft.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
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