Verordnung des EDI vom 15. August 2018 über die Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek (GebV-EDI-NBib)
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf Artikel 6 der Verordnung vom 1. Oktober 2018[^1] über die Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek,
verordnet:
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung legt die Ansätze fest, nach denen die Gebühren für die Dienstleistungen der Schweizerischen Nationalbibliothek und aller ihr angegliederten Institutionen bemessen werden. Die einzelnen Gebühren sind im Anhang ersichtlich.
Art. 2 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Verordnung des EDI vom 17. Januar 2007[^2] über die Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek wird aufgehoben.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.
Fussnoten
[^1]: SR 432.219
[^2]: [AS 2007 475]
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