Verordnung des EDI vom 15. August 2018 über die Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek (GebV-EDI-NBib)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2018-08-15
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),

gestützt auf Artikel 6 der Verordnung vom 1. Oktober 2018[^1] über die Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek,

verordnet:

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung legt die Ansätze fest, nach denen die Gebühren für die Dienstleistungen der Schweizerischen Nationalbibliothek und aller ihr angegliederten Institutionen bemessen werden. Die einzelnen Gebühren sind im Anhang ersichtlich.

Art. 2 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Verordnung des EDI vom 17. Januar 2007[^2] über die Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek wird aufgehoben.

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: SR 432.219

[^2]: [AS 2007 475]

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