Notenaustausch vom 14. Dezember 2018 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2018/1726 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Typ Andere
Veröffentlichung 2018-12-14
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Übersetzung

Mission der Schweiz bei der Europäischen Union

Brüssel, den 14. Dezember 2018

Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union

Generaldirektion D

Justiz und Inneres

Brüssel

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, mit Bezug auf die Notifikation des Rates vom 23. November 2018, die erstellt worden ist gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (nachfolgend: Assoziierungsabkommen), das am 26. Oktober 2004[^1] in Luxemburg unterzeichnet worden ist, den Empfang dieser Notifikation zu bestätigen. Letztere hat folgenden Inhalt:

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

Dokument des Rates: PE-CONS 29/18

Datum der Annahme: 9. November 2018»[^2]

Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a zweiter Satz des Schengen-Assoziierungsabkommens informiert die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, dass die Schweiz den Inhalt des Rechtsakts, welcher der Notifikation des Rates beigelegt und Teil dieser Antwortnote ist, akzeptiert.

Gemäss Artikel 7 Absatz 3 des Assoziierungsabkommens begründen die Notifikation des Rates vom 23. November 2018 und diese Antwortnote Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und bilden somit ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

Dieses Abkommen tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft. Gekündigt werden kann das Abkommen unter den Bedingungen, die in den Artikeln 7 und 17 des Assoziierungsabkommens aufgeführt sind.

Mit Inkrafttreten dieses Abkommens wird der Notenaustausch vom 24. November 2011[^3] zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen beendigt.

Eine Kopie dieser Note wird der Europäischen Kommission, Generalsekretariat, SG.A.3, Brüssel, übermittelt.

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Fussnoten

[^1]: SR 0.362.31

[^2]: Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011, Fassung gemäss ABL L 295 vom 21.11.2018, S. 99.

[^3]: AS 2017 2635

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