Memorandum of Understanding (MOU) vom 27. November 2018 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte in Europa (SHAPE) über Air Situation Data Exchange (ASDE) zwischen der Einsatzzentrale Luftverteidigung in Dübendorf in der Schweiz und der Luftraumüberwachungszentrale Erndtebrück in der Bundesrepublik Deutschland

Typ Andere
Veröffentlichung 2018-11-27
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), das Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und das Oberste Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte in Europa (SHAPE), nachstehend «Teilnehmer» genannt,

darauf hinweisend, dass SHAPE der operationelle Träger des Systems «Air Situation Data Exchange» (nachstehend «ASDE») ist;

darauf hinweisend, dass SHAPE verantwortlich für die Vorlage des MOU zwischen den Partnerstaaten (nachstehend «PS») und der Nato ist;

darauf hinweisend, dass ASDE-Gerätschaften in der Luftraumüberwachungszentrale Erndtebrück in der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt werden;

darauf hinweisend, dass alle Gerätschaften, die von der Nato bereitgestellt werden, im Eigentum der Nato verbleiben;

darauf hinweisend, dass alle Gerätschaften der PS in deren Eigentum verbleiben;

darauf hinweisend, dass alle Daten, die mit ASDE ausgetauscht werden, gemäss den internationalen Abkommen und den nationalen Gesetzen und sonstigen Regulierungen geschützt werden;

Bezug nehmend auf die Bestimmungen des Nato-Dokumentes «Military Committee Concept for Air Situation Data Exchange with Co-Operation Partners» (MCM-140-00) vom 13. September 2000;

Bezug nehmend auf das SHAPE-Dokument «ASDE Implementation Concept with Partner Nations» Version 2

sind wie folgt übereingekommen:

Art. 1 Definitionen

In diesem MOU und den nachgeordneten Dokumenten kommen die folgenden Definitionen zur Anwendung:

Art. 2 Zweck

2.1 Zweck dieses MOU ist die Festlegung der Grundsätze und Verfahren für die Erstellung und den Betrieb der ASDE-Verbindung zwischen der Luftraumüberwachungszentrale Erndtebrück in der Bundesrepublik Deutschland und der Einsatzzentrale Luftverteidigung in Dübendorf.

2.2 Dieses MOU steht in keinem Konflikt zu bestehendem nationalem oder internationalem Recht. Im Falle eines derartigen Konfliktes geht das bestehende nationale oder internationale Recht vor.

Art. 3 Umfang und generelle Bestimmungen

3.1 Dieses MOU bestimmt die übergeordnete Gliederung und Struktur für ASDE zwischen der Luftraumüberwachungszentrale Erndtebrück in der Bundesrepublik Deutschland und der Einsatzzentrale Luftverteidigung in Dübendorf.

3.2 Für die Umsetzung dieses MOU sind die folgenden Behörden, nachstehend «die autorisierten Behörden», zuständig:

Art. 4 Referenzdokumente

4.1 Die Referenzdokumente, die in Anhang A in der genannten Version aufgezählt sind, steuern die Umsetzung dieses MOU.

4.2 Die autorisierten Behörden sind befugt, im Rahmen der Bestimmungen dieses MOU die im Anhang A genannten Referenzdokumente zu revidieren und weitere Dokumente anzufügen.

4.3 Im Falle eines Konfliktes zwischen den Referenzdokumenten und dieses MOU geht Letztere vor.

Art. 5 Verantwortlichkeiten

Im Rahmen der Bestimmungen dieses MOU:

5.1 SHAPE:

5.2 Nato-Staat:

5.3 ASDE-Partnerstaat:

Art. 6 Finanzielle Aspekte

6.1 Das von der Nato finanzierte ASDE-System, das in der Luftraumüberwachungszentrale Erndtebrück in der Bundesrepublik Deutschland für die Verbindung mit der Einsatzzentrale Luftverteidigung in Dübendorf installiert wird, wird für die Verbindung mit der Einsatzzentrale Luftverteidigung in Dübendorf genutzt. Technische Unterstützung für den PS beim Aufbau des nationalen Systems, an dem ASDE angeschlossen wird, kann gewährt werden, gegen Bezahlung durch den PS.

6.2 Zusätzliche Reisen, die auf Ersuchen des PS zur Unterstützung oder Betreuung erfolgen, erfordern die Finanzierung durch den PS.

6.3 Alle Zusatzkosten, die durch unzulängliche technische Voraussetzungen für den Betrieb von ASDE in der Luftraumüberwachungszentrale Erndtebrück in der Bundesrepublik Deutschland oder der Einsatzzentrale Luftverteidigung in Dübendorf entstehen, müssen von dem Teilnehmer übernommen werden, der für die Unzulänglichkeit verantwortlich ist.

6.4 Alle Zusatzkosten für den Betrieb oder den Unterhalt des ASDE-Filtersystems und die Verbindungslinien, z. B. für verbindliche Hardware- oder Software-Upgrades, für Lizenzierungen der zertifizieren Software für das Betriebssystem oder für Reisekosten, die nach der Erstinstallation notwendig sind, werden gemeinsam geregelt; die detaillierten Anforderungen und finanziellen Regelungen werden in getrennten technischen Vereinbarungen geregelt.

6.5 Jeder Teilnehmer trägt die eigenen Kosten, die nicht in diesem Artikel erwähnt sind und die aus der Umsetzung dieses MOU resultieren.

Art. 7 Sicherheit

7.1 Der gesamte Datenaustausch unter ASDE wird als «NATO Unclassified / Releasable to Switzerland» klassifiziert. Dennoch stellen die Teilnehmer die sichere Aufbewahrung aller ausgetauschten Informationen sicher.

7.2 Die Teilnehmer können Luftlagedaten, die sie durch ASDE erhalten, innerhalb der NATO und im Verkehr mit anderen zugelassenen ASDE-Staaten verbreiten und nutzen.

7.3 Alle klassifizierten Informationen und Materialien, die Gegenstand dieses Artikels sind, werden auch nach einem Rückzug eines Teilnehmers oder nach Kündigung dieses MOU weiterhin geschützt.

7.4 Der PS akzeptiert vom SHAPE ausgelöste Überprüfungen durch bezeichnete technische Expertinnen und Experten an den Systemen in der Einsatzzentrale Luftverteidigung in Dübendorf, die mit der Luftraumüberwachungszentrale Erndtebrück in der Bundesrepublik Deutschland gekoppelt sind. Solche Überprüfen müssen angekündigt und zeitgerecht unter den Teilnehmern durchgeführt werden, in Übereinstimmung mit den nationalen Anweisungen.

7.5 SHAPE kann die Betriebsverfahren von ASDE anpassen, sofern die Lage dies aus Gründen der Betriebssicherheit, der Dringlichkeit oder der Sicherheit erfordert. Der PS und SHAPE haben die Möglichkeit, den Betrieb von ASDE zu beenden, unter sofortiger Information der anderen Teilnehmer.

7.6 Aus Gründen der Sicherheit oder der Dringlichkeit sowie zur Abstimmung im Falle von Systemstörungen müssen die Luftraumüberwachungszentrale Erndtebrück in der Bundesrepublik Deutschland und der Einsatzzentrale Luftverteidigung in Dübendorf eine Kommunikationsmöglichkeit 24/7 während der Betriebsdauer von ASDE unterhalten. Im Falle einer zeitweiligen Verbindung zu ASDE muss eine derartige Verbindung während der Betriebsdauer bestehen.

Art. 8 Beginn, Laufzeit und Beendigung

8.1 Dieses MOU tritt am Tag der letzten Unterschrift in Kraft und gilt bis zur schriftlichen Kündigung durch einen Teilnehmer, unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist.

8.2 Die Schweiz hat das Recht, jederzeit den Datenaustausch vorübergehend zu suspendieren, sofern sie dies zur Aufrechterhaltung ihrer dauernden Neutralität als notwendig erachtet:

8.3 Im Falle einer Kündigung dieses MOU:

Die Beendigung dieses MOU erzeugt keine finanziellen Folgeverpflichtungen.

Art. 9 Änderung und Auslegung

9.1 Dieses MOU kann im gegenseitigen Einverständnis aller Teilnehmer schriftlich ergänzt oder verändert werden.

9.2 Auftretende Streitigkeiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses MOU werden in Konsultationen zwischen den Teilnehmern auf der angemessenen Stufe beigelegt.

Art. 10 Ansprechpartner

10.1 Jeder Teilnehmer bestimmt einen Ansprechpartner. Die Liste der Ansprechpartner enthält unter anderem den Ort, den Namen, den Rang, die Funktion, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und die Postanschrift.

Dieses MOU wird in drei Originalen in englischer Sprache unterzeichnet.

Für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: / Philippe Rebord Für das Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland: / Nils Hoburg Für das Oberste Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte in Europa: / Markus Kneip

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