Beschluss 2012/2 vom 4. Mai 2012 zur Änderung des Protokolls von 1999 zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon (mit Anhang)

Typ Andere
Veröffentlichung 2012-05-04
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Beschluss 2012/2 vom 4. Mai 2012 zur Änderung des Protokolls von 1999 zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon (Stand am 22. Oktober 2019) Übersetzung

Art. 1 Änderung

Die Vertragsparteien des Protokolls von 1999 betreffend die Verringerung von

2 Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon beschliessen auf der 30. Tagung des Exekutivorgans, das Protokoll von 1999 betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon ( Protokoll von Göteborg ) zu « » dem Übereinkommen über die weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung gemäss dem Anhang des vorliegenden Beschlusses zu ändern.

Art. 2 Verhältnis zum Protokoll von Göteborg

Weder ein Staat noch eine Organisation für regionale Wirtschaftsintegration dürfen eine Annahmeurkunde zu dieser Änderung hinterlegen, sofern der Staat oder die Organisation nicht zuvor oder gleichzeitig eine Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungsoder Beitrittsurkunde zum Protokoll von Göteborg hinterlegt hat.

Art. 3 Inkrafttreten

Gemäss Artikel 13 Absatz 3 des Protokolls von Göteborg tritt diese Änderung am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt, zu dem zwei Drittel der Vertragsparteien des Göteborger Protokolls ihre Annahmeurkunden beim Verwahrer hinterlegt haben, in Kraft.

Fussnoten

[^1]: Von der Bundesversammlung genehmigt am 22. März 2019 Annahmeurkunde von der Schweiz hinterlegt am 24. Juli 2019 In Kraft getreten für die Schweiz am 22. Oktober 2019 AS 2019 2709; BBl 2018 5671

[^1]: AS 2019 2707

[^2]: SR 0.814.327

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