Vereinbarung vom 28. Oktober 2020 zwischen dem Bund, den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden über die Tripartite Konferenz (TK)

Typ Andere
Veröffentlichung 2020-10-28
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API
1 Ziele

Die Tripartite Konferenz:

2 Träger

Die Träger der Tripartiten Konferenz sind der Bund, die Kantone sowie die Städte und die Gemeinden. Sie werden durch die folgenden Organe oder Organisationen repräsentiert:

3 Tätigkeit

Die Tripartite Konferenz:

4 Organe
4.1 Grundsatz

Die Träger sorgen für eine ausgewogene Vertretung der urbanen und der ländlichen Räume in ihren Delegationen.

4.2 Plenum
4.3 Ausschuss der Delegationsvorsitzenden
4.4 Präsidium
4.5 Tripartite technische Arbeitsgruppe
4.6 Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der Tripartiten Konferenz wird durch die KdK wahrgenommen. Die Leistungen der Geschäftsstelle werden in einer Leistungsvereinbarung zwischen der Tripartiten Konferenz und der KdK geregelt.

5 Arbeitsweise
6 Finanzierung
7 Inkraftsetzung

Bern, 30. Dezember 2020

Im Namen des Bundesrates

Die Bundespräsidentin:

Simonetta Sommaruga

Im Namen der Kantone

Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen:

Regierungspräsident Christian Rathgeb

Im Namen der Städte

Präsident des Schweizerischen Städteverbandes:

Nationalrat und Stadtpräsident Kurt Fluri

Im Namen der Gemeinden

Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes:

Ständerat Hannes Germann

Fussnoten

[^1]: [AS 2017 91]

Die offiziellen Rechtstexte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a–c des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinfrei. Dieses Dokument ersetzt nicht die amtliche Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) oder im Bundesblatt (BBl). Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Konvertierung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.