Verordnung des BLV vom 25. August 2020 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV),
gestützt auf Artikel 39 des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 2014[^1],
verordnet:
Art. 1 Einfuhrverbot für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel
Die Einfuhr der im Anhang aufgeführten Lebensmittel ist verboten.
Art. 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Fussnoten
[^1]: SR 817.0
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