Verordnung des BLV vom 25. August 2020 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2020-08-25
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV),

gestützt auf Artikel 39 des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 2014[^1],

verordnet:

Art. 1 Einfuhrverbot für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel

Die Einfuhr der im Anhang aufgeführten Lebensmittel ist verboten.

Art. 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: SR 817.0

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