Verordnung vom 15. Januar 2020 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 22. Dezember 1976[^1] über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten wird aufgehoben.
II
Übergangsbestimmung zur Aufhebung vom 15. Januar 2020
Die Geschäfte, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung noch nicht abgeschlossen sind, werden nach bisherigem Recht abgewickelt.
III
Diese Verordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft.
Fussnoten
[^1]: [AS 1976 2829, 1985 393, 1997 3008, 2000 187 Art. 22 Abs. 1 Ziff. 22 2837, 2004 1433]
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