Verordnung des EDI vom 24. März 2021 über die Sachkundenachweise für Behandlungen zu kosmetischen Zwecken mit nichtionisierender Strahlung und Schall

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2021-03-24
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),

gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 27. Februar 2019[^1] zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG),

verordnet:

Art. 1 Sachkundenachweise

Die Sachkundenachweise, die zur Durchführung der Behandlungen nach Anhang 2 Ziffer 1 V-NISSG berechtigen, sind im Anhang aufgelistet.

Art. 2 Unterlagen

Wer einen Sachkundenachweis in den Anhang aufnehmen lassen will, reicht beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) bis jeweils am 31. August oder 28. Februar ein Gesuch mit den folgenden Unterlagen ein:

Art. 3 Meldungen

1 Die im Anhang aufgeführten Prüfungsstellen melden dem BAG jährlich bis spätestens 31. Oktober:

2 Die Prüfungsstellen melden dem BAG nach abgeschlossenen Prüfungen innert einem Monat die Personen, denen sie einen Sachkundenachweis ausgestellt haben; sie machen dabei die Angaben gemäss Anhang Ziffer 2.

3 Die Prüfungsstellen melden dem BAG umgehend Änderungen der Unterlagen nach Artikel 2.

Art. 4 Änderungen

1 Die Prüfungsstellen passen ihre Unterlagen den aktuellen Ausbildungsplänen, den aktuellen Prüfungsinhalten und dem aktuellen Prüfungsreglement nach Artikel 7 Absatz 2 V-NISSG an.

2 Das BAG überprüft mindestens alle fünf Jahre, ob die Unterlagen weiterhin den Anforderungen von Anhang 2 Ziffer 3 V-NISSG und dem Stand von Wissen und Technik entsprechen.

Art. 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: SR 814.711

Die offiziellen Rechtstexte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a–c des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinfrei. Dieses Dokument ersetzt nicht die amtliche Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) oder im Bundesblatt (BBl). Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Konvertierung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.