Bundesbeschluss vom 18. Dezember 2020 über die Genehmigung einer Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg (Kantonswechsel der bernischen Gemeinde Clavaleyres)
Geltender Text a fecha 2020-12-18
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 53 Absatz 3 der Bundesverfassung[^1], nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 2020[^2],
beschliesst:
Art. 1
Die Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg betreffend den Wechsel der Gemeinde Clavaleyres vom Kanton Bern zum Kanton Freiburg wird genehmigt.
Art. 2
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen den Beschluss kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt der Beschluss am 1. Januar 2022 in Kraft.
3 Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.
Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2022
Fussnoten
[^1]: SR 101
[^2]: BBl 2020 7447