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Bundesbeschluss vom 18. Dezember 2020 über die Genehmigung einer Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg (Kantonswechsel der bernischen Gemeinde Clavaleyres)

Geltender Text a fecha 2020-12-18

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 53 Absatz 3 der Bundesverfassung[^1], nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 2020[^2],

beschliesst:

Art. 1

Die Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg betreffend den Wechsel der Gemeinde Clavaleyres vom Kanton Bern zum Kanton Freiburg wird genehmigt.

Art. 2

1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen den Beschluss kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt der Beschluss am 1. Januar 2022 in Kraft.

3 Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.

Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2022

Fussnoten

[^1]: SR 101

[^2]: BBl 2020 7447