Abkommen vom 9. Dezember 2019 in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union im Rahmen von Verhandlungen gemäss Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO-Zugeständnisse der Schweiz für gewürztes Fleisch

Typ Andere
Veröffentlichung 2019-12-09
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API
A. Schreiben der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Brüssel den 9. Dezember 2019

Exzellenz,

im Anschluss an die Verhandlungen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Liste der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein) beehre ich mich, Folgendes vorzuschlagen:

Die Schweizerische Eidgenossenschaft nimmt in ihre Liste für das Zollgebiet der Schweiz und Liechtensteins folgende Änderungen auf:

1.

Änderung von konsolidierten Zollsätzen in der geltenden Liste LIX:

Fleisch von Hausschweinen, lediglich gewürzt:

| Tarifnummer | Bezeichnung der Ware | Derzeitiger konsolidierter Zollsatz | Vorgeschlagener konsolidierter Zollsatz | Besondere Schutzklausel | | --- | --- | --- | --- | --- | | | - - - andere | | | | | 1602.4991 | - - - - Fleisch, roh, lediglich gewürzt | 850.– CHF/ 100 kg brutto | 2304.– CHF/ 100 kg brutto | Besondere Schutzklausel | | 1602.4999 | - - - - andere | 850.– CHF/ 100 kg brutto | 850. – CHF/ 100 kg brutto | Besondere Schutzklausel |

Fleisch von Rindern, lediglich gewürzt (nicht weiter zubereitet):

| Tarifnummer | Bezeichnung der Ware | Derzeitiger konsolidierter Zollsatz | Vorgeschlagener konsolidierter Zollsatz | Besondere Schutzklausel | | --- | --- | --- | --- | --- | | | - - - andere | | | | | 1602.5093 | - - - - Fleisch, roh, lediglich gewürzt, ausgenommen Nr. 1602.5098 | 638.– CHF/ 100 kg brutto | 2212.– CHF/ 100 kg brutto | Besondere Schutzklausel | | 1602.5098 | - - - - andere, einschließlich parierte Stücke Rinderkeule, roh, entbeint, gesalzen und gewürzt, für die Herstellung von getrocknetem Fleisch | 638.– CHF/ 100 kg brutto | 638.– CHF/ 100 kg brutto | Besondere Schutzklausel |

Neue und geänderte Zollkontingente:

K-Nr Warenbezeichnung Derzeitiges Kontingent Vorgeschlagenes Kontingent
5 Tiere zum Schlachten; Fleisch vorwiegend
auf der Basis von Raufutter produziert Tonnen
22 500 Tonnen
23 7001)
Zusätzlich zu den derzeitigen Teilkontingenten wird die Menge von mindestens / 600 Tonnen für parierte Stücke Rinderkeule, entbeint, gesalzen und gewürzt, / der Position 1602.5091 zugewiesen Zusätzlich zu den derzeitigen Teilkontingenten wird die Menge von mindestens / 600 Tonnen für parierte Stücke Rinderkeule, entbeint, gesalzen und gewürzt, / der Position 1602.5091 zugewiesen Zusätzlich zu den derzeitigen Teilkontingenten wird die Menge von mindestens / 600 Tonnen für parierte Stücke Rinderkeule, entbeint, gesalzen und gewürzt, / der Position 1602.5091 zugewiesen Zusätzlich zu den derzeitigen Teilkontingenten wird die Menge von mindestens / 600 Tonnen für parierte Stücke Rinderkeule, entbeint, gesalzen und gewürzt, / der Position 1602.5091 zugewiesen

Dieses Abkommen unterliegt den internen Zustimmungsverfahren der Vertragsparteien. Die Europäische Union und die Schweiz notifizieren einander schriftlich den Abschluss der internen Verfahren, die für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforderlich sind, und die Schweiz notifiziert der Europäischen Union die Zertifizierung der Änderungen der Liste LIX Schweiz und Liechtenstein. Das Abkommen tritt am Tag des Zugangs der letzten Notifizierung in Kraft.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Zustimmung der Europäischen Union zu den vorstehenden Ausführungen bestätigen wollten. Sofern die Europäische Union dem Vorstehenden zustimmen kann, beehre ich mich vorzuschlagen, dass dieses Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union bilden, das am Tag des Zugangs der letzten Notifizierung in Kraft tritt.

Gestatten Sie mir den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

B. Schreiben der Europäischen Union

Brüssel den 9. Dezember 2019

Exzellenz,

Ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das wie folgt lautet:

«Im Anschluss an die Verhandlungen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Liste der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein) beehre ich mich, Folgendes vorzuschlagen:

Die Schweizerische Eidgenossenschaft nimmt in ihre Liste für das Zollgebiet der Schweiz und Liechtensteins folgende Änderungen auf:

1.

Änderung von konsolidierten Zollsätzen in der geltenden Liste LIX:

Fleisch von Hausschweinen, lediglich gewürzt:

| Tarifnummer | Bezeichnung der Ware | Derzeitiger konsolidierter Zollsatz | Vorgeschlagener konsolidierter Zollsatz | Besondere Schutzklausel | | --- | --- | --- | --- | --- | | | - - - andere | | | | | 1602.4991 | - - - - Fleisch, roh, lediglich gewürzt | 850.– CHF/ 100 kg brutto | 2304.– CHF/ 100 kg brutto | Besondere Schutzklausel | | 1602.4999 | - - - - andere | 850.– CHF/ 100 kg brutto | 850.– CHF/ 100 kg brutto | Besondere Schutzklausel |

Fleisch von Rindern, lediglich gewürzt (nicht weiter zubereitet):

| Tarifnummer | Bezeichnung der Ware | Derzeitiger konsolidierter Zollsatz | Vorgeschlagener konsolidierter Zollsatz | Besondere Schutzklausel | | --- | --- | --- | --- | --- | | | - - - andere | | | Besondere Schutzklausel | | 1602.5093 | - - - - Fleisch, roh, lediglich gewürzt, ausgenommen Nr. 1602.5098 | 638.– CHF/ 100 kg brutto | 2212.– CHF/ 100 kg brutto | Besondere Schutzklausel | | 1602.5098 | - - - - andere, einschließlich parierte Stücke Rinderkeule, roh, entbeint, gesalzen und gewürzt, für die Herstellung von getrocknetem Fleisch | 638.– CHF/ 100 kg brutto | 638.– CHF/ 100 kg brutto | Besondere Schutzklausel |

Neue und geänderte

Zollkontingente:

K-Nr. Warenbezeichnung Derzeitiges Kontingent Vorgeschlagenes Kontingent
5 Tiere zum Schlachten; Fleisch vorwiegend
auf der Basis von Raufutter produziert Tonnen
22 500 Tonnen
23 7001)
Zusätzlich zu den derzeitigen Teilkontingenten wird die Menge von mindestens / 600 Tonnen für parierte Stücke Rinderkeule, entbeint, gesalzen und gewürzt, / der Position 1602.5091 zugewiesen Zusätzlich zu den derzeitigen Teilkontingenten wird die Menge von mindestens / 600 Tonnen für parierte Stücke Rinderkeule, entbeint, gesalzen und gewürzt, / der Position 1602.5091 zugewiesen Zusätzlich zu den derzeitigen Teilkontingenten wird die Menge von mindestens / 600 Tonnen für parierte Stücke Rinderkeule, entbeint, gesalzen und gewürzt, / der Position 1602.5091 zugewiesen Zusätzlich zu den derzeitigen Teilkontingenten wird die Menge von mindestens / 600 Tonnen für parierte Stücke Rinderkeule, entbeint, gesalzen und gewürzt, / der Position 1602.5091 zugewiesen

Dieses Abkommen unterliegt den internen Zustimmungsverfahren der Vertragsparteien. Die Europäische Union und die Schweiz notifizieren einander schriftlich den Abschluss der internen Verfahren, die für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforderlich sind, und die Schweiz notifiziert der Europäischen Union die Zertifizierung der Änderungen der Liste LIX Schweiz und Liechtenstein. Das Abkommen tritt am Tag des Zugangs der letzten Notifizierung in Kraft.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Zustimmung der Europäischen Union zu den vorstehenden Ausführungen bestätigen wollten. Sofern die Europäische Union dem Vorstehenden zustimmen kann, beehre ich mich vorzuschlagen, dass dieses Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union bilden, das am Tag des Zugangs der letzten Notifizierung in Kraft tritt.»

Ich darf Ihnen die Zustimmung der Europäischen Union zum Inhalt dieses Schreibens mitteilen.

Gestatten Sie mir den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Die offiziellen Rechtstexte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a–c des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinfrei. Dieses Dokument ersetzt nicht die amtliche Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) oder im Bundesblatt (BBl). Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Konvertierung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.