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Beschluss Nr. 2/2021 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz vom 12. August 2021 zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft durch die Ersetzung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs «Erzeugnisse mit Ursprung in» oder «Ursprungserzeugnisse» und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

Geltender Text a fecha 2021-08-12

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