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Verordnung des WBF vom 10. Oktober 2022 über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden

Geltender Text a fecha 2022-10-10

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF),

gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 3. Juni 2016[^1] über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik,

verordnet:

Art. 1 Anwendungsgebiete

Als Anwendungsgebiete gelten folgende Gemeinden:

Art. 2 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Verordnung des WBF vom 3. Juni 2016[^2] über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden wird aufgehoben.

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: SR 901.022

[^2]: [AS 2016 2183]