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Verordnung des EFD vom 23. Mai 2023 über einen Pilotversuch des EJPD zur Untersuchung und Beurteilung von Einsätzen ausserhalb der Betriebszeiten und die Entschädigung für diese Einsätze

Geltender Text a fecha 2023-05-23

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD),

gestützt auf Artikel 18a Absatz 2 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001[^1] (BPV),

verordnet:

Art. 1 Zweck

Mit dem Pilotversuch des Informatik-Service-Centers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (ISC-EJPD) sollen im Rahmen des Modells Business- Development-Operations (BizDevOps) für die Anwendung NewVostra die Einsätze ausserhalb der Betriebszeiten des ISC-EJPD und die Entschädigung für die Einsätze untersucht und beurteilt werden.

Art. 2 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Angestellten des ISC-EJPD, die im Produktteam des Modells BizDevOps für die Anwendung NewVostra arbeiten.

Art. 3 Teilnahme

1 Die Teilnahme am Pilotversuch ist für die Angestellten freiwillig.

2 Angestellte, die am Pilotversuch teilnehmen, erklären sich bereit, Einsätze ausserhalb der Betriebszeiten des ISC-EJPD (22.00–6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) zu leisten.

3 Sie werden bei Bedarf für einen Einsatz kontaktiert. Sie können von Fall zu Fall entscheiden, ob sie einen Einsatz leisten wollen oder nicht.

Art. 4 Entschädigung

1 Die Angestellten erhalten für geleistete Einsätze eine pauschale Entschädigung von 240 Franken pro Tag.

2 Die gesamte Einsatzzeit wird als Arbeitszeit angerechnet.

3 Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b BPV ist nicht anwendbar.

Art. 5 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Januar 2024.

Fussnoten

[^1]: SR 172.220.111.3