Verordnung des SBFI vom 29. August 2023 über die berufliche Grundbildung der Berufe mit EBA im Berufsfeld Gebäudehülle
52010
Abdichtungspraktikerin EBA / Abdichtungspraktiker EBA
Praticienne en étanchéité AFP / Praticien en étanchéité AFP
Addetta alle impermeabilizzazioni CFP / Addetto alle impermeabilizzazioni CFP
52011
Dachdeckerpraktikerin EBA / Dachdeckerpraktiker EBA
Praticienne en couverture AFP / Praticien en couverture AFP
Addetta alla copertura di tetti CFP / Addetto alla copertura di tetti CFP
52012
Fassadenbaupraktikerin EBA / Fassadenbaupraktiker EBA
Praticienne en façades AFP / Praticien en façades AFP
Addetta alla costruzione di facciate CFP / Addetto alla costruzione di facciate CFP
52013
Gerüstbaupraktikerin EBA / Gerüstbaupraktiker EBA
Praticienne en échafaudage AFP / Praticien en échafaudage AFP
Addetta alla costruzione di ponteggi CFP / Addetto alla costruzione di ponteggi CFP
52014
Montagepraktikerin Sonnenschutz und Storentechnik EBA / Montagepraktiker Sonnenschutz und Storentechnik EBA
Praticienne en stores AFP / Praticien en stores AFP
Addetta al montaggio delle schermature solari CFP / Addetto al montaggio delle schermature solari CFP
52015
Solarmonteurin EBA / Solarmonteur EBA
Monteuse solaire AFP / Monteur solaire AFP
Montatrice di impianti solari CFP / Montatore di impianti solari CFP
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI),
gestützt auf Artikel 19 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002[^1], auf Artikel 12 der Berufsbildungsverordnung vom 19. November 2003[^2] (BBV) und auf Artikel 4 Absatz 4 der Jugendarbeitsschutzverordnung vom 28. September 2007[^3] (ArGV 5),
verordnet:
1. Abschnitt: Gegenstand, Berufe und Dauer
Art. 1 Berufe und Berufsbild
1 Das Berufsfeld Gebäudehülle umfasst die folgenden Berufe mit eidgenössischem Berufsattest (EBA):
- a. Abdichtungspraktikerin EBA / Abdichtungspraktiker EBA;
- b. Dachdeckerpraktikerin EBA / Dachdeckerpraktiker EBA;
- c. Fassadenbaupraktikerin EBA / Fassadenbaupraktiker EBA;
- d. Gerüstbaupraktikerin EBA / Gerüstbaupraktiker EBA;
- e. Montagepraktikerin Sonnenschutz und Storentechnik EBA / Montagepraktiker Sonnenschutz und Storentechnik EBA;
- f. Solarmonteurin EBA / Solarmonteur EBA.
2 Die Berufsleute mit einem EBA im Berufsfeld Gebäudehülle beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a. Abdichtungspraktikerinnen und Abdichtungspraktiker EBA verlegen, warten und demontieren Abdichtungssysteme aus Bitumen und Kunststoff nach Vorgabe; sie sorgen damit dafür, dass die Gebäudehüllen vor Umwelteinflüssen geschützt sind, einen hohen Komfort gewährleisten und die Ansprüche an Energieeffizienz und Klimaschutz erfüllen; sie setzen die Vorgaben im Bereich der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes pflichtbewusst um; sie zeichnen sich durch handwerkliches Geschick, eine exakte Arbeitsweise und körperliche Belastbarkeit aus.
- b. Dachdeckerpraktikerinnen und Dachdeckerpraktiker EBA montieren, warten, reparieren und demontieren Dachsysteme aus Ton- und Betonziegeln sowie flachen Platten nach Vorgabe; sie sorgen damit dafür, dass die Gebäudehüllen vor Umwelteinflüssen geschützt sind, einen hohen Komfort gewährleisten und die Ansprüche an Energieeffizienz und Klimaschutz erfüllen; sie setzen die Vorgaben im Bereich der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes pflichtbewusst um; sie zeichnen sich durch handwerkliches Geschick, eine exakte Arbeitsweise und körperliche Belastbarkeit aus.
- c. Fassadenbaupraktikerinnen und Fassadenbauer EBA montieren, warten und demontieren hinterlüftete Fassadensysteme aus klein-, mittel und grossformatigen sowie profilierten Produkten nach Vorgabe; sie sorgen damit dafür, dass die Gebäudehüllen vor Umwelteinflüssen geschützt sind, einen hohen Komfort gewährleisten und die Ansprüche an Energieeffizienz und Klimaschutz erfüllen; sie setzen die Vorgaben im Bereich der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes pflichtbewusst um; sie zeichnen sich durch handwerkliches Geschick, eine exakte Arbeitsweise und körperliche Belastbarkeit aus.
- d. Gerüstbaupraktikerinnen und Gerüstbaupraktiker EBA montieren und demontieren Rahmen- und Modulgerüste sowie Witterungsschutzsysteme nach Vorgabe; sie sorgen damit dafür, dass alle Baubeteiligten sicher ihrer Arbeit nachgehen können; sie setzen die Vorgaben im Bereich der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes pflichtbewusst um; sie zeichnen sich durch handwerkliches Geschick, eine exakte Arbeitsweise und körperliche Belastbarkeit aus.
- e. Montagepraktikerinnen und Montagepraktiker Sonnenschutz und Storentechnik EBA montieren und demontieren Lamellenstoren, Rollladen, Senkrechtmarkisen und Markisen nach Vorgabe; sie sorgen damit dafür, dass die Gebäudehüllen vor Umwelteinflüssen geschützt sind, einen hohen Komfort gewährleisten und die Ansprüche an Energieeffizienz und Klimaschutz erfüllen; sie setzen die Vorgaben im Bereich der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes pflichtbewusst um; sie zeichnen sich durch handwerkliches Geschick, eine exakte Arbeitsweise und körperliche Belastbarkeit aus.
- f. Solarmonteurinnen und Solarmonteure EBA montieren, warten und demontieren Solaranlagen und Leitungsführungen auf Flachdächern und geneigten Dachflächen nach Vorgabe; sie sorgen damit dafür, dass die Gebäudehüllen zu Energieerzeugungsanlagen werden und die Ansprüche an Energieeffizienz und Klimaschutz erfüllen; sie setzen die Vorgaben im Bereich der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes pflichtbewusst um; sie zeichnen sich durch handwerkliches Geschick, eine exakte Arbeitsweise und körperliche Belastbarkeit aus.
Art. 2 Dauer und Beginn
1 Die berufliche Grundbildung dauert zwei Jahre.
2 Der Beginn der beruflichen Grundbildung richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule.
2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen
Art. 3 Grundsätze
1 Die Ziele und die Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen, gruppiert nach Handlungskompetenzbereichen, festgelegt.
2 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte zusammen. Sie koordinieren die Inhalte der Ausbildung und der Qualifikationsverfahren.
Art. 4 Handlungskompetenzen für Abdichtungspraktikerin und Abdichtungspraktiker EBA
Die Ausbildung als Abdichtungspraktikerin oder Abdichtungspraktiker EBA umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen:
Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle:
-
- Materialien und Arbeitsmittel für die Arbeiten an der Gebäudehülle sicher laden, transportieren und lagern,
-
- Arbeitsplatz für die Arbeiten an der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vorbereiten,
-
- Materialien und gefährliche Stoffe sicher und umweltgerecht an der Gebäudehülle einsetzen und entsorgen,
-
- Kundschaft über die Arbeiten an der Gebäudehülle informieren,
-
- Arbeiten an der Gebäudehülle skizzieren und rapportieren;
- a.
Verlegen von Abdichtungssystemen:
-
- Arbeitsplatz für Abdichtungsarbeiten gemäss Vorgaben einrichten,
-
- Abdichtungssysteme mit Bitumendichtungsbahnen verlegen,
-
- Abdichtungssysteme mit Kunststoffdichtungsbahnen verlegen,
-
- Schutz- und Nutzschichten auf Flachdächern einbauen;
- b.
Warten und Demontieren von Abdichtungssystemen:
-
- Abdichtungen gemäss Unterhaltsvertrag warten,
-
- Abdichtungssysteme zurückbauen.
- c.
Art. 5 Handlungskompetenzen für Dachdeckerpraktikerin und Dachdeckerpraktiker EBA
Die Ausbildung als Dachdeckerpraktikerin oder Dachdeckerpraktiker EBA umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen:
Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle:
-
- Materialien und Arbeitsmittel für die Arbeiten an der Gebäudehülle sicher laden, transportieren und lagern,
-
- Arbeitsplatz für die Arbeiten an der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vorbereiten,
-
- Materialien und gefährliche Stoffe sicher und umweltgerecht an der Gebäudehülle einsetzen und entsorgen,
-
- Kundschaft über die Arbeiten an der Gebäudehülle informieren,
-
- Arbeiten an der Gebäudehülle skizzieren und rapportieren;
- a.
Montieren von Dachsystemen:
-
- Arbeitsplatz für Dachdeckerarbeiten gemäss Vorgaben einrichten,
-
- Dampfbremsen, Wärmedämmungen und Unterdächer verlegen,
-
- Dächer mit Ton- und Betonziegeln eindecken,
-
- Dächer mit flachen Platten eindecken;
- b.
Warten, Reparieren und Demontieren von Dachsystemen:
-
- Dächer gemäss Unterhaltsvertrag warten,
-
- Reparaturen an Dachsystemen durchführen,
-
- Dachsysteme zurückbauen.
- c.
Art. 6 Handlungskompetenzen für Fassadenbaupraktikerin und Fassadenbaupraktiker EBA
Die Ausbildung als Fassadenbaupraktiker oder Fassadenbaupraktiker EBA umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen:
Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle:
-
- Materialien und Arbeitsmittel für die Arbeiten an der Gebäudehülle sicher laden, transportieren und lagern,
-
- Arbeitsplatz für die Arbeiten an der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vorbereiten,
-
- Materialien und gefährliche Stoffe sicher und umweltgerecht an der Gebäudehülle einsetzen und entsorgen,
-
- Kundschaft über die Arbeiten an der Gebäudehülle informieren,
-
- Arbeiten an der Gebäudehülle skizzieren und rapportieren;
- a.
Montieren von Fassadensystemen:
-
- Arbeitsplatz für Fassadenbauarbeiten gemäss Vorgaben einrichten,
-
- Unterkonstruktionen montieren und Wärmedämmungen einbauen,
-
- hinterlüftete Fassadensysteme mit kleinformatigen Produkten verlegen,
-
- hinterlüftete Fassadensysteme mit mittel- und grossformatigen sowie mit profilierten Produkten verlegen;
- b.
Warten und Demontieren von Fassadensystemen:
-
- Wartung an Fassadenbekleidungen durchführen,
-
- Fassadensysteme zurückbauen.
- c.
Art. 7 Handlungskompetenzen für Gerüstbaupraktikerin und Gerüstbaupraktiker EBA
Die Ausbildung als Gerüstbaupraktikerin oder Gerüstbaupraktiker EBA umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen:
Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle:
-
- Materialien und Arbeitsmittel für die Arbeiten an der Gebäudehülle sicher laden, transportieren und lagern,
-
- Arbeitsplatz für die Arbeiten an der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vorbereiten,
-
- Materialien und gefährliche Stoffe sicher und umweltgerecht an der Gebäudehülle einsetzen und entsorgen,
-
- Kundschaft über die Arbeiten an der Gebäudehülle informieren,
-
- Arbeiten an der Gebäudehülle skizzieren und rapportieren;
- a.
Montieren und Demontieren von Gerüstsystemen:
-
- Arbeitsplatz für Gerüstbauarbeiten gemäss Vorgaben einrichten,
-
- Rahmengerüste montieren und demontieren,
-
- Modulgerüste montieren und demontieren,
-
- Witterungsschutzsysteme montieren und demontieren,
-
- besondere Gerüste montieren und demontieren.
- b.
Art. 8 Handlungskompetenzen für Montagepraktikerin und Montagepraktiker Sonnenschutz und Storentechnik EBA
Die Ausbildung als Montagepraktikerin oder Montagepraktiker Sonnenschutz und Storentechnik EBA umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen:
Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle:
-
- Materialien und Arbeitsmittel für die Arbeiten an der Gebäudehülle sicher laden, transportieren und lagern,
-
- Arbeitsplatz für die Arbeiten an der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vorbereiten,
-
- Materialien und gefährliche Stoffe sicher und umweltgerecht an der Gebäudehülle einsetzen und entsorgen,
-
- Kundschaft über die Arbeiten an der Gebäudehülle informieren,
-
- Arbeiten an der Gebäudehülle skizzieren und rapportieren;
- a.
Montieren von Sonnenschutz- und Storensystemen:
-
- Arbeitsplatz für die Montage zu Sonnenschutz- und Storensystemen gemäss Vorgaben einrichten,
-
- Lamellenstoren montieren,
-
- Rollladen montieren,
-
- Senkrechtmarkisen montieren,
-
- Markisen montieren;
- b.
Demontieren von Sonnenschutz- und Storensystemen:
-
- Sonnenschutz- und Storensysteme zurückbauen.
- c.
Art. 9 Handlungskompetenzen für Solarmonteurin und Solarmonteur EBA
Die Ausbildung als Solarmonteurin oder Solarmonteur EBA umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen:
Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle:
-
- Materialien und Arbeitsmittel für die Arbeiten an der Gebäudehülle sicher laden, transportieren und lagern,
-
- Arbeitsplatz für Arbeiten an der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vorbereiten,
-
- Materialien und gefährliche Stoffe sicher und umweltgerecht an der Gebäudehülle einsetzen und entsorgen,
-
- Kundschaft über die Arbeiten an der Gebäudehülle informieren,
-
- Arbeiten an der Gebäudehülle skizzieren und rapportieren;
- a.
Montieren von Solaranlagen:
-
- Arbeitsplatz für die Montage von Solaranlagen gemäss Vorgaben einrichten,
-
- Solaranlagen auf Flachdächern montieren,
-
- Solaranlagen auf geneigten Dachflächen montieren,
-
- Leitungsführung für Solaranlagen erstellen;
- b.
Warten und Demontieren von Solaranlagen:
-
- Solaranlagen warten,
-
- Solaranlagen zurückbauen.
- c.
3. Abschnitt: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung
Art. 10
1 Die Anbieter der Bildung geben den Lernenden zu Beginn und während der Bildung Vorschriften und Empfehlungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Umweltschutz, insbesondere zur Gefahren- und Sicherheitskommunikation in diesen drei Bereichen, ab und erklären sie ihnen.
2 Diese Vorschriften und Empfehlungen werden an allen Lernorten vermittelt und in den Qualifikationsverfahren berücksichtigt.
3 Die berufsspezifischen Aspekte für eine nachhaltige Entwicklung werden an allen Lernorten vermittelt.
4 In Abweichung von Artikel 4 Absatz 1 ArGV 5 und gemäss den Vorgaben nach Artikel 4 Absatz 4 ArGV 5 können die Lernenden entsprechend ihrem Ausbildungsstand für die im Anhang 2 zum Bildungsplan aufgeführten Arbeiten herangezogen werden.
5 Voraussetzung für einen Einsatz nach Absatz 4 ist, dass die Lernenden entsprechend den erhöhten Gefährdungen ausgebildet, angeleitet und überwacht werden; diese besonderen Vorkehrungen werden in Anhang 2 zum Bildungsplan als begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festgelegt.
4. Abschnitt: Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und Unterrichtssprache
Art. 11 Bildung in beruflicher Praxis
Die Bildung in beruflicher Praxis im Betrieb umfasst über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung im Durchschnitt vier Tage pro Woche.
Art. 12 Berufsfachschule
1 Der obligatorische Unterricht an der Berufsfachschule umfasst 720 Lektionen. Diese teilen sich gemäss nachfolgender Tabelle auf:
Die offiziellen Rechtstexte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a–c des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinfrei. Dieses Dokument ersetzt nicht die amtliche Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) oder im Bundesblatt (BBl). Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Konvertierung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.