Notenaustausch vom 11. Juni 2024 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der delegierten Verordnung (EU) 2024/1415 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 hinsichtlich der Höhe der Visumgebühren (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Typ Andere
Veröffentlichung 2024-06-11
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Übersetzung

Mission der Schweiz bei der Europäischen Union

Brüssel, den 11. Juni 2024

Europäische Kommission

Generalsekretariat

Brüssel

«Delegierte Verordnung (EU) 2024/1415 der Kommission [vom 14. März 2024] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 hinsichtlich der Höhe der Visumgebühren

Diese Durchführungsverordnung wurde der Schweiz unter der Nummer K(2024) 1759 endg. notifiziert

Datum der Annahme: 14. März 2024»[^1]

Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a zweiter Satz des Assoziierungsabkommens informiert die Mission der Schweiz das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, dass die Schweiz den Inhalt des Rechtsakts, welcher der Notifikation der Kommission beigelegt und Teil dieser Antwortnote ist, akzeptiert.

Gemäss Artikel 7 Absatz 3 des Assoziierungsabkommens begründen die Notifikation der Kommission vom 22. Mai 2024 und diese Antwortnote Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und bilden somit ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

Dieses Abkommen tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft und wird in das nationale Recht umgesetzt. Gekündigt werden kann das Abkommen unter den Bedingungen, die in den Artikeln 7 und 17 des Assoziierungsabkommens aufgeführt sind.

Eine Kopie dieser Note wird dem Generalsekretariat des Rates Europäischen Union, Generaldirektion, Justiz und Inneres, Brüssel, übermittelt.

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Fussnoten

[^1]: Delegierte Verordnung (EU) 2024/1415 der Kommission vom 14. März 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 hinsichtlich der Höhe der Visumgebühren, Fassung gemäss ABl. L 2024/1415, 22.05.2024.

Die offiziellen Rechtstexte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a–c des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinfrei. Dieses Dokument ersetzt nicht die amtliche Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) oder im Bundesblatt (BBl). Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Konvertierung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.