Verordnung des BAZG vom 16. Juli 2024 über das elektronische Verfahren im Zusammenhang mit der Schwerverkehrsabgabe

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2024-07-16
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG),

gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 90 des Zollgesetzes vom 18. März 2005[^1],

verordnet:

Art. 1 Elektronisches Verfahren

Folgende Verfahren im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe werden elektronisch über das Portal nach Artikel 93 der Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 27. März 2024[^2] geführt:

Art. 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2024 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: SR 631.0

[^2]: SR 641.811

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