Verordnung des SBFI vom 23. Mai 2025 über die berufliche Grundbildung der Berufe mit EFZ im Berufsfeld «Landwirtschaft»
17025
Gemüsegärtnerin EFZ / Gemüsegärtner EFZ Maraîchère CFC / Maraîcher CFC Orticoltrice AFC / Orticoltore AFC
15012
Landwirtin EFZ / Landwirt EFZ Agricultrice CFC / Agriculteur CFC Agricoltrice AFC / Agricoltore AFC
15013
Ackerbau
15014
Alp- und Berglandwirtschaft
15015
Biologischer Pflanzenbau
15016
Rindviehhaltung
15017
Geflügelhaltung
15018
Schweinehaltung
16004
Obstfachfrau EFZ / Obstfachmann EFZ Arboricultrice CFC / Arboriculteur CFC Frutticoltrice AFC / Frutticoltore AFC
22604
Weinfachfrau EFZ / Weinfachmann EFZ Vinicultrice CFC / Viniculteur CFC Vitivinicoltrice AFC / Vitivinicoltore AFC
22605
Winzer
22606
Kellerwirtschaft
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI),
gestützt auf Artikel 19 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002[^1] und auf Artikel 12 der Berufsbildungsverordnung vom 19. November 2003[^2] (BBV),
verordnet:
1. Abschnitt: Gegenstand, Berufe, Fachrichtungen und Dauer
Art. 1 Berufe, Fachrichtungen und Berufsbild
1 Das Berufsfeld Landwirtschaft umfasst die folgenden Berufe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ):
- a. Gemüsegärtnerin oder Gemüsegärtner EFZ;
- b. Landwirtin oder Landwirt EFZ;
- c. Obstfachfrau oder Obstfachmann EFZ;
- d. Weinfachfrau oder Weinfachmann EFZ.
2 Innerhalb des Berufs der Landwirtin und des Landwirts EFZ gibt es die folgenden Fachrichtungen:
- a. Ackerbau;
- b. Alp- und Berglandwirtschaft;
- c. biologischer Pflanzenbau;
- d. Rindviehhaltung;
- e. Geflügelhaltung;
- f. Schweinehaltung.
3 Innerhalb des Berufs der Weinfachfrau und des Weinfachmanns EFZ gibt es die folgenden Fachrichtungen:
- a. Winzer;
- b. Kellerwirtschaft.
4 Die Fachrichtung wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.
5 Die Berufsleute mit einem EFZ im Berufsfeld Landwirtschaft beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a. Gemüsegärtnerinnen und Gemüsegärtner EFZ sind Spezialistinnen und Spezialisten für die Bewirtschaftung von Gemüsekulturen; durch eine standortgerechte Auswahl der Arten und Sorten, einen fachgerechten Anbau sowie eine nachhaltige Pflege stellen sie sicher, dass qualitativ hochstehendes Gemüse heranwachsen kann; dazu setzen sie ihr fundiertes Fachwissen zu Gemüsekulturen und Böden ein und fördern die Entwicklung der Pflanzen; das geerntete Gemüse vermarkten sie als Frisch- oder Lagergemüse oder führen es nachgelagerten Betrieben zur Weiterverarbeitung zu; sie zeichnen sich durch eine ausgesprochene Beobachtungsgabe und eine hohe Sensibilität für Pflanzen sowie deren Gesunderhaltung aus; sie sind sich der Bedeutung der Biodiversität für die Stabilität des Ökosystems und damit für ihren Betrieb und die Gesellschaft bewusst.
- b. Landwirtinnen und Landwirte EFZ sind Fachpersonen für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie für die Haltung von Nutztieren; sie produzieren nachhaltig pflanzliche und tierische Erzeugnisse; je nach Betrieb sind sie auf bestimmte Produktionsmethoden, Fachbereiche oder Tiere spezialisiert; ihr fundiertes und breites Fachwissen in der naturnahen Landwirtschaft sowie ihre Grundkenntnisse in Betriebswirtschaft ermöglichen ihnen eine rasche Einarbeitung in andere Fachbereiche; sie zeichnen sich durch eine ausgesprochene Beobachtungsgabe aus; sie sind fähig, Nuancen im Tierverhalten oder in der Natur festzustellen, um darauf mit geeigneten Massnahmen zu reagieren; sie sind sich der Bedeutung der Biodiversität für die Stabilität des Ökosystems und damit für ihren Betrieb und die Gesellschaft bewusst.
- c. Obstfachfrauen und Obstfachmänner EFZ sind Spezialistinnen und Spezialisten für die Bewirtschaftung von Obstkulturen; durch eine standortgerechte Auswahl der Sorten, einen fachgerechten Anbau sowie eine nachhaltige Pflege stellen sie sicher, dass qualitativ hochstehendes Obst heranreifen kann; dazu setzen sie ihr fundiertes Fachwissen zu Obstarten, Anbau und Böden ein und fördern die Entwicklung der Pflanzen; das geerntete Obst vermarkten sie als Frischware, lagern es ein oder verarbeiten es weiter; sie zeichnen sich durch eine ausgesprochene Beobachtungsgabe und eine hohe Sensibilität für Pflanzen sowie deren Gesunderhaltung aus; sie sind sich der Bedeutung der Biodiversität für die Stabilität des Ökosystems und damit für ihren Betrieb und die Gesellschaft bewusst.
- d. Weinfachfrauen und Weinfachmänner EFZ sind Spezialistinnen und Spezialisten für die Bewirtschaftung von Reben und für die Herstellung von Wein und anderen Produkten aus Trauben; durch eine standortgerechte Auswahl der Rebsorten, einen fachgerechten Anbau sowie eine nachhaltige Pflege stellen sie sicher, dass qualitativ hochstehende Trauben heranreifen können; dazu setzen sie ihr fundiertes Fachwissen zu Reb- und Weinsorten, Anbau, Böden und Weinkelterung ein; je nach Betrieb sind sie spezialisiert auf die Pflege der Rebe oder die Vinifikation; sie zeichnen sich durch eine ausgesprochene Beobachtungsgabe, sorgfältiges Arbeiten, technisches Verständnis sowie ausgeprägte sensorische Wahrnehmungen aus; sie sind sich der Bedeutung der Biodiversität für die Stabilität des Ökosystems und damit für ihren Betrieb und die Gesellschaft bewusst.
Art. 2 Dauer und Beginn
1 Die berufliche Grundbildung dauert drei Jahre.
2 Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsattests Agrarpraktikerin oder Agrarpraktiker EBA wird ein Jahr der beruflichen Grundbildung angerechnet.
3 Der Beginn der beruflichen Grundbildung richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule.
2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen
Art. 3 Grundsätze
1 Die Ziele und die Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen, gruppiert nach Handlungskompetenzbereichen, festgelegt.
2 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte zusammen. Sie koordinieren die Inhalte der Ausbildung und der Qualifikationsverfahren.
Art. 4 Handlungskompetenzen für Gemüsegärtnerin oder Gemüsegärtner EFZ
Die Ausbildung zur Gemüsegärtnerin oder zum Gemüsegärtner EFZ umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen:
Pflegen des Kulturlands:
-
- Standort und Boden im Kontext des Ökosystems beobachten und beurteilen,
-
- Biodiversität erhalten, pflegen und fördern,
-
- Entwicklung der Pflanzen und Kulturen beobachten und fördern,
-
- Boden fruchtbar erhalten;
- a.
Unterhalten und Nutzen der technischen Infrastruktur:
-
- Einrichtungen und Gebäude auf dem Landwirtschaftsbetrieb unterhalten,
-
- landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Kleingeräte unterhalten,
-
- landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen bedienen,
-
- Smart-Farming-Instrumente und -Hilfsmittel einsetzen;
- b.
Organisieren und Kommunizieren im Betriebsumfeld:
-
- eigene Aufträge auf dem Landwirtschaftsbetrieb planen und organisieren,
-
- Mitarbeitende auf dem Landwirtschaftsbetrieb instruieren und betreuen,
-
- Strukturdaten zum Landwirtschaftsbetrieb erfassen und nachführen,
-
- mit verschiedenen Anspruchsgruppen der Landwirtschaft kommunizieren,
-
- Einnahmen und Ausgaben des Landwirtschaftsbetriebs berechnen und darstellen,
-
- Qualitäts- und Produktionsstandards des Landwirtschaftsbetriebs überprüfen und dokumentieren;
- c.
Anbauen von Gemüsekulturen:
-
- Gemüseanbau planen,
-
- Boden für den Gemüseanbau vorbereiten und bearbeiten,
-
- Gemüsekulturen säen und pflanzen;
- d.
Pflegen von Gemüsekulturen:
-
- Gemüsekulturen ernähren,
-
- Gemüsekulturen bewässern,
-
- Unkraut regulieren,
-
- Gemüsekulturen vor Schadorganismen schützen,
-
- kulturspezifische Pflegearbeiten an Gemüsekulturen ausführen,
-
- Gewächshausklima regulieren;
- e.
Ernten und Vermarkten von Gemüse:
-
- Gemüse ernten und aufbereiten,
-
- Nacherntemassnahmen durchführen,
-
- Gemüse lagern,
-
- Gemüse vermarkten.
- f.
Art. 5 Handlungskompetenzen für Landwirtin oder Landwirt EFZ
1 Die Ausbildung zur Landwirtin oder zum Landwirt EFZ umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen:
Pflegen des Kulturlands:
-
- Standort und Boden im Kontext des Ökosystems beobachten und beurteilen,
-
- Biodiversität erhalten, pflegen und fördern,
-
- Entwicklung der Pflanzen und Kulturen beobachten und fördern,
-
- Boden fruchtbar erhalten;
- a.
Unterhalten und Nutzen der technischen Infrastruktur:
-
- Einrichtungen und Gebäude auf dem Landwirtschaftsbetrieb unterhalten,
-
- landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Kleingeräte unterhalten,
-
- landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen bedienen,
-
- Smart-Farming-Instrumente und -Hilfsmittel einsetzen;
- b.
Organisieren und Kommunizieren im Betriebsumfeld:
-
- eigene Aufträge auf dem Landwirtschaftsbetrieb planen und organisieren,
-
- Mitarbeitende auf dem Landwirtschaftsbetrieb instruieren und betreuen,
-
- Strukturdaten zum Landwirtschaftsbetrieb erfassen und nachführen,
-
- mit verschiedenen Anspruchsgruppen der Landwirtschaft kommunizieren,
-
- Einnahmen und Ausgaben des Landwirtschaftsbetriebs berechnen und darstellen,
-
- Qualitäts- und Produktionsstandards des Landwirtschaftsbetriebs überprüfen und dokumentieren;
- c.
Halten von Nutztieren:
-
- dem Standort angepasste Nutztiere auswählen,
-
- Zustand der Nutztiere beobachten und deren Entwicklung fördern,
-
- Nutztiere pflegen und betreuen,
-
- Hofdünger produzieren und aufbereiten;
- d.
Bewirtschaften von Grünland und Raufutterflächen:
-
- Grünland pflegen,
-
- Grünland ernähren,
-
- Raufutter ernten und konservieren,
-
- Weiden organisieren und unterhalten,
-
- Kunstwiesen anlegen und pflegen,
-
- Silo- und Grünmais anlegen und pflegen;
- e.
Betreiben von Ackerbau:
-
- Anbau von Ackerkulturen planen und organisieren,
-
- Boden für den Ackerbau vorbereiten und bearbeiten,
-
- Ackerkulturen säen oder pflanzen,
-
- Ackerkulturen ernähren,
-
- Ackerkulturen pflegen,
-
- Ackerbauprodukte ernten,
-
- Ackerbauprodukte lagern, konservieren und aufbereiten,
-
- Ackerbauprodukte vermarkten;
- f.
Betreiben von Alp- und Berglandwirtschaft:
-
- Alpweiden und Bergwiesen pflegen und unterhalten,
-
- Alpbetrieb organisieren und mit anderen Alp- und Berglandwirtschaftsbetrieben zusammenarbeiten,
-
- Kleinwiederkäuer halten und züchten,
-
- Rindvieh im Alp- und Berggebiet halten und züchten,
-
- Kühe, Schafe und Ziegen melken,
-
- Milchprodukte herstellen,
-
- Alp- und Bergprodukte vermarkten,
-
- Dienstleistungen für den Agrotourismus anbieten;
- g.
Betreiben von biologischem Pflanzenbau:
-
- Bodenfruchtbarkeit standortgerecht beurteilen und entwickeln,
-
- dem Standort angepasste Ackerkulturen wählen und eine Fruchtfolge nach ökologischen Kriterien gestalten,
-
- biologische Ackerkulturen anbauen,
-
- biologische Ackerkulturen ernähren,
-
- biologische Ackerkulturen gesund erhalten und Konkurrenz zwischen Pflanzen regulieren,
-
- Schadorganismen mit natürlichen Mitteln regulieren,
-
- biologische Ackerbauprodukte ernten,
-
- biologische Ackerbauprodukte lagern, verarbeiten und vermarkten;
- h.
Halten von Rindvieh:
-
- Rindvieh einstallen und betreuen,
-
- Rindvieh füttern,
-
- Gesundheitszustand beim Rindvieh überprüfen und gesundheitsfördernde Massnahmen umsetzen,
-
- Rindvieh züchten und vermehren,
-
- Kühe melken und Milch vermarkten,
-
- Rindfleisch vermarkten;
- i.
Halten von Geflügel:
-
- Geflügel einstallen und betreuen,
-
- technische Einrichtungen im Geflügelstall einstellen und kontrollieren,
-
- Geflügel füttern,
-
- Gesundheitszustand beim Geflügel überprüfen und gesundheitsfördernde Massnahmen umsetzen,
-
- Geflügel vermehren,
-
- Geflügelprodukte gewinnen und Eier verarbeiten,
-
- Geflügelprodukte vermarkten,
-
- Leistungen der Geflügelherde erfassen und interpretieren;
- j.
Halten von Schweinen:
-
- Produktionsform und -typ für die Schweinehaltung wählen,
-
- Schweine einstallen und betreuen,
-
- Schweine füttern,
-
- Gesundheitszustand bei Schweinen überprüfen und gesundheitsfördernde Massnahmen umsetzen,
-
- Schweine züchten und vermehren,
-
- Schweine und daraus gewonnene Produkte vermarkten,
-
- Leistungen der Schweineproduktion erfassen und interpretieren.
- k.
2 Die Handlungskompetenzen in den Handlungskompetenzbereichen nach Absatz 1 Buchstaben a–e sind für alle Lernenden verbindlich.
3 Die Handlungskompetenzen in den Handlungskompetenzbereichen nach Absatz 1 Buchstaben f–k sind wie folgt verbindlich:
- a. für die Fachrichtung Ackerbau: alle Handlungskompetenzen im Handlungskompetenzbereich nach Buchstabe f;
- b. für die Fachrichtung Alp- und Berglandwirtschaft: alle Handlungskompetenzen im Handlungskompetenzbereich nach Buchstabe g;
- c. für die Fachrichtung biologischer Pflanzenbau: alle Handlungskompetenzen im Handlungskompetenzbereich nach Buchstabe h;
- d. für die Fachrichtung Rindviehhaltung: alle Handlungskompetenzen im Handlungskompetenzbereich nach Buchstabe i;
- e. für die Fachrichtung Geflügelhaltung: alle Handlungskompetenzen im Handlungskompetenzbereich nach Buchstabe j;
- f. für die Fachrichtung Schweinehaltung: alle Handlungskompetenzen im Handlungskompetenzbereich nach Buchstabe k.
Art. 6 Handlungskompetenzen für Obstfachfrau oder Obstfachmann EFZ
Die Ausbildung zur Obstfachfrau oder zum Obstfachmann EFZ umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen:
Pflegen des Kulturlands:
-
- Standort und Boden im Kontext des Ökosystems beobachten und beurteilen,
-
- Biodiversität erhalten, pflegen und fördern,
-
- Entwicklung der Pflanzen und Kulturen beobachten und fördern,
-
- Boden fruchtbar erhalten;
- a.
Unterhalten und Nutzen der technischen Infrastruktur:
-
- Einrichtungen und Gebäude auf dem Landwirtschaftsbetrieb unterhalten,
-
- landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Kleingeräte unterhalten,
-
- landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen bedienen,
-
- Smart-Farming-Instrumente und -Hilfsmittel einsetzen;
- b.
Organisieren und Kommunizieren im Betriebsumfeld:
-
- eigene Aufträge auf dem Landwirtschaftsbetrieb planen und organisieren,
-
- Mitarbeitende auf dem Landwirtschaftsbetrieb instruieren und betreuen,
-
- Strukturdaten zum Landwirtschaftsbetrieb erfassen und nachführen,
-
- mit verschiedenen Anspruchsgruppen der Landwirtschaft kommunizieren,
-
- Einnahmen und Ausgaben des Landwirtschaftsbetriebs berechnen und darstellen,
-
- Qualitäts- und Produktionsstandards des Landwirtschaftsbetriebs überprüfen und dokumentieren;
- c.
Anbauen von Obstkulturen:
-
- Obstanbau mit der Betriebsleitung planen und organisieren,
Die offiziellen Rechtstexte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a–c des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinfrei. Dieses Dokument ersetzt nicht die amtliche Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) oder im Bundesblatt (BBl). Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Konvertierung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.