Satzung vom 26. Juni 2025 des Cherenkov Telescope Array Observatory – Konsortium für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (CTAO ERIC)
Übersetzung
Die Republik Österreich, die Tschechische Republik, die Französische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, die Italienische Republik, die Republik Polen, die Republik Slowenien, das Königreich Spanien, die Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO)
nachstehend bezeichnet als «Gründungsmitglieder»,
und die Schweizerische Eidgenossenschaft die Republik Kroatien
die beiden letzten Länder werden innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Gründung des CTAO ERIC als neue Mitglieder zu denselben Bedingungen wie die Gründungsmitglieder in das CTAO ERIC aufgenommen;
in der Erkenntnis, dass die durch das «Cherenkov Telescope Array Observatory» (nachstehend «CTAO») ermöglichte Forschung in vielen verschiedenen Bereichen der Astronomie, der Astrophysik und der Grundlagenforschung von grosser Bedeutung sein und der Gesellschaft zugutekommen wird, indem sie zu einem besseren Verständnis des Kosmos beiträgt;
in dem Wunsch, die Stellung Europas und der Gründungsmitglieder im Bereich der internationalen Forschung weiter zu festigen und die wissenschaftliche Zusammenarbeit über fachliche und nationale Grenzen hinweg zu vertiefen;
in der Erwägung, dass das Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) das Cherenkov Telescope Array 2008 in seinen Fahrplan aufgenommen hat und dass das Cherenkov Telescope Array 2018 zu einem ESFRI-Meilenstein wurde;
aufbauend auf der derzeitigen Cherenkov Telescope Observatory gGmbH, den von ihren Mitgliedern bereitgestellten Ressourcen und der Vereinbarung über die Absicht, sich am Bau und Betrieb des Cherenkov Telescope Array zu beteiligen;
in der Erwägung, dass die Beteiligung und der Beitrag zum CTAO als Mitglied oder Beobachter des CTAO ERIC (Artikel 13), als strategischer Partner im Rahmen einer Vereinbarung über strategische Partnerschaft (Artikel 15) oder als Dritter im Rahmen einer spezifischen Vereinbarung (Artikel 34) möglich sind;
aufbauend auf den Aufnahmevereinbarungen zwischen der derzeitigen Cherenkov Telescope Observatory gGmbH und
dem Istituto Nazionale di Astrofisica (INAF) für die Zentrale in Bologna, Italien,
dem Deutschen Elektronen-Synchrotron DESY für das Science Data Management Center (SDMC) mit Sitz in Zeuthen, Deutschland,
dem Instituto de Astrofísica de Canarias (IAC) für das nördliche Teleskop-Array am Observatorio del Roque de Los Muchachos in La Palma, Spanien,
der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO) für das südliche Teleskop-Array am Observatorium La Silla Paranal in Chile;
unter Hinweis auf die in ESO/Cou-2114 conf. 2 vom 18. Juni 2024 dokumentierte Entscheidung des ESO-Rates über die besonderen Gründe für die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gemäss Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ein Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC);
in der Erkenntnis, dass der Bau des CTAO ein Schlüsselelement in den europäischen Bemühungen zur Entwicklung von bodengestützten Observatorien der nächsten Generation für die Gammastrahlenastronomie bei sehr hohen Energien ist und dass das CTAO der weltweiten Gemeinschaft der Astronomie und der Astroteilchenphysik als Ressource für Daten aus einzigartigen astronomischen Beobachtungen von Gammastrahlen mit sehr hoher Energie zur Verfügung stehen wird;
unter Hervorhebung, dass das CTAO ERIC eine der ersten zwischenstaatlichen Unternehmungen sein wird, die speziell dem Bereich der Astroteilchenphysik gewidmet ist;
in der Erwägung, dass das CTAO aufgrund seines transdisziplinären Charakters die Brücken zwischen den Gemeinschaften der Teilchenphysik und der Astrophysik stärken und bahnbrechende wissenschaftliche Durchbrüche ermöglichen wird und dass das CTAO zusammen mit anderen neuen Einrichtungen das aufstrebende Gebiet der Multi-Messenger-Astronomie vorantreiben wird, das für die Wissenschaft im 21. Jahrhundert konstitutiv sein wird;
in der Erwartung, dass sich weitere Länder an den Tätigkeiten beteiligen, die im Rahmen dieser Satzung gemeinsam durchgeführt werden –
sind wie folgt übereingekommen:
Kapitel 1: Wesentliche Elemente
Art. 1 Bezeichnung und Sitz
1 Es wird eine europäische Forschungsinfrastruktur mit der Bezeichnung «Cherenkov Telescope Array Observatory» (CTAO) eingerichtet.
2 Das CTAO hat die Rechtsform eines Konsortiums für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC), das gemäss der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 gegründet wurde, und es wird als «Cherenkov Telescope Array Observatory» (CTAO ERIC) bezeichnet.
3 Das CTAO ERIC hat seinen satzungsmässigen Sitz und seinen Hauptsitz in Bologna, Italien.
Art. 2 Aufgaben und Tätigkeiten
1 Die Aufgabe des CTAO ERIC besteht darin, ein Observatorium für bodengestützte Gammaastronomie gemäss der «Wissenschaftlichen und technischen Beschreibung des CTA-Observatoriums» (Alpha-Konfiguration) zu errichten und diese Anlage weiter zu betreiben, zu modernisieren und ausser Betrieb zu setzen. Die Errichtungskosten sind im CTAO-Kostenbuch festgelegt.
2 Das CTAO ERIC führt unter anderem folgende Tätigkeiten durch:
- a. Es leistet einen Beitrag zu Spitzenforschung, technologischer Entwicklung, Innovation und gesellschaftlichen Herausforderungen und damit zur Schaffung eines Mehrwerts für die Entwicklung des Europäischen Forschungsraums (EFR) und darüber hinaus;
- b. es gewährleistet einen umfassenden wissenschaftlichen Betrieb des CTAO und seines Instrumentariums;
- c. es sorgt für einen effektiven Zugang für die Nutzer im Einklang mit der Zugangspolitik gemäss Artikel 3;
- d. es trägt zur Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse bei;
- e. es nutzt Ressourcen und Know-how auf optimale Weise; und
- f. es führt alle sonstigen, im Zusammenhang mit den Buchstaben a bis e erforderlichen Massnahmen durch.
3 Das CTAO ERIC verfolgt seine Hauptaufgabe auf nicht wirtschaftlicher Grundlage. Allerdings kann es begrenzte ökonomische Tätigkeiten durchführen, sofern sie eng mit seiner Hauptaufgabe in Verbindung stehen und sie nicht gefährden. Das CTAO ERIC verbucht die Kosten und Einnahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten getrennt; es bietet diese Tätigkeiten zu Marktpreisen an oder, wenn sich diese nicht feststellen lassen, zu Vollkosten plus einer angemessenen Marge.
Art. 3 Zugangspolitik für Nutzer des «Cherenkov Telescope Array Observatory»
1 Das CTAO ERIC sorgt dafür, dass europäische und internationale Forschende (Nutzer) auf der Grundlage der wissenschaftlichen Qualität, der technischen Machbarkeit und/oder anderer relevanter Kriterien, die für das vom CTAO ERIC angestrebte Ziel von Belang sind, einen effektiven Zugang haben. Für wissenschaftlich fundierte Vorschläge von Forschenden, die keinem Mitglied, strategischen Partner, Dritten oder Beobachter angehören (im Folgenden «sonstige Nutzer»), wird ein begrenztes Kontigent an Beobachtungszeit unter spezifischen, vom Rat festgelegten Zugangsbedingungen eingeräumt.
2 Der Zugang zum CTAO kann in Form der Gewährung von CTAO-Beobachtungszeit oder in Form des Zugangs zu archivierten CTAO-Datenprodukten erfolgen (Artikel 33). Der Zugang wird im Einzelnen in einer vom Rat angenommenen Zugangspolitik festgelegt (Artikel 25 Absatz 13 Buchstabe j), mit der die verschiedenen Arten von Vorschlägen definiert werden und für ein angemessenes Mass an Möglichkeiten für grossangelegte Langzeitprogramme (wissenschaftliche Schlüsselprojekte – KSP) gesorgt wird.
3 Der Generaldirektor ist für die Zeitzuweisung zuständig; er organisiert und verwaltet dafür ein Peer-Review-Verfahren, in dessen Verlauf die wissenschaftliche Exzellenz und die Durchführbarkeit der Vorschläge bewertet werden. Die Verfahren und Bewertungskriterien werden auf der Website des CTAO ERIC öffentlich zugänglich gemacht. Der Generaldirektor erstattet dem Rat über die Zeitzuweisung jährlich Bericht.
4 Als Nutzerzeit wird die Beobachtungszeit bezeichnet, die nach Berücksichtigung der aufgrund vertraglicher Verpflichtungen des CTAO ERIC durchzuführenden Beobachtungen mit garantiertem Zeitfenster verfügbar ist. Die Nutzerzeit wird aufgeteilt in offene Zeit für Standardvorschläge und KSP-Zeit für grossangelegte Langzeitprogramme, in Beobachtungszeit der internationalen Gemeinschaft für sonstige Nutzer und in im Ermessen des Generaldirektors liegende Zeit (Director General’s Discretionary Time – DDT). Die Begriffsbestimmungen finden sich in der wissenschaftlich-technischen Beschreibung des CTA Observatory.
5 Sonstige Nutzer leisten einen Beitrag zu den Betriebskosten, die anfallen, wenn sie das CTAO nutzen, so wie dies in der Zugangspolitik und den jeweiligen Partnerschaftsvereinbarungen festgelegt ist.
6 Artikel 3 Absatz 5 gilt nicht für Zeitzuweisungen, die vom CTAO ERIC durch Sondervereinbarungen (z. B. Aufnahmevereinbarungen) gewährt werden.
Art. 4 Wissenschaftliche Bewertung
Die wissenschaftlichen und technischen Tätigkeiten des CTAO ERIC werden jährlich vom wissenschaftlich-technischen Beirat bewertet (Artikel 28). Einzelheiten werden in einer vom Rat angenommenen Politik der wissenschaftlichen Bewertung festgelegt (Artikel 25 Absatz 13 Buchstabe k).
Art. 5 Verbreitung von Forschungsergebnissen
1 Das CTAO ERIC fördert die Forschung und setzt sich grundsätzlich für den offenen Zugang zu Forschungsdaten ein. Ungeachtet dieses Grundsatzes fördert das CTAO ERIC eine hochwertige Forschung und eine Kultur der «bewährten Verfahren» durch Schulungstätigkeiten.
2 Das CTAO ERIC fordert Nutzer dazu auf, ihre Forschungsergebnisse öffentlich zugänglich zu machen und Ergebnisse über das CTAO ERIC zur Verfügung zu stellen.
3 Das CTAO ERIC legt seine eigene Verbreitungspolitik fest (Artikel 25 Absatz 13 Buchstabe l). In der Verbreitungspolitik werden die verschiedenen Zielgruppen beschrieben, und das CTAO ERIC nutzt mehrere Kanäle, um sein Zielpublikum zu erreichen, z. B. Webportale, Newsletter, Workshops, die Teilnahme an Konferenzen sowie Artikel in Fachzeitschriften, Magazinen und Tageszeitungen.
Art. 6 Rechte des geistigen Eigentums
1 Der Begriff «geistiges Eigentum» wird im Sinne des Artikels 2 des Stockholmer Übereinkommens vom 14. Juli 1967[^1] zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum verwendet.
2 Das CTAO ERIC legt seine eigene Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums fest (Artikel 25 Absatz 13 Buchstabe m).
3 Das CTAO ERIC ist Eigentümer des gesamten geistigen Eigentums, das aus seinen Tätigkeiten im Rahmen dieser Satzung entsteht, worunter auch, aber nicht nur, geistiges Eigentum fällt, das von Personal erarbeitet wurde, das vom CTAO ERIC beschäftigt wird, es sei denn, es bestehen diesbezüglich gesonderte vertragliche Vereinbarungen oder verbindliche Rechtsvorschriften oder es ist in dieser Satzung etwas anderes vorgesehen.
4 Bestehende Rechte des geistigen Eigentums der Mitglieder oder der sie vertretenden Rechtsträger verbleiben ihr Eigentum. Sie werden dem CTAO ERIC erforderlichenfalls im Rahmen spezifischer Vereinbarungen überlassen.
Art. 7 Beschäftigung
1 Das CTAO ERIC ist ein Arbeitgeber, der Chancengleichheit fördert. Die Beschäftigungspolitik des CTAO ERIC unterliegt den Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Personal beschäftigt ist.
2 Vorbehaltlich der nationalen Gesetzesanforderungen ist jedes Mitglied bestrebt, in seinem Hoheitsgebiet die Freizügigkeit und den Aufenthalt von an den Aufgaben des CTAO ERIC beteiligten Mitgliedern, Beobachtern und strategischen Partnern sowie von deren Familienangehörigen zu erleichtern.
3 Die Auswahlverfahren für die Besetzung von Stellen beim CTAO ERIC müssen transparent und diskriminierungsfrei sein und die Chancengleichheit wahren. Einstellung und Beschäftigung müssen diskriminierungsfrei sein.
4 Das CTAO ERIC fördert die Bildung einer institutionalisierten Arbeitnehmervertretung.
Art. 8 Auftragsvergabe
1 Das CTAO ERIC behandelt mögliche Auftragnehmer und Bieter in gleicher und nicht diskriminierender Weise unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union ansässig sind oder nicht. Detaillierte Bestimmungen über die Vergabeverfahren und ‑kriterien werden in der vom Rat angenommenen Auftragsvergabepolitik festgelegt (Artikel 25 Absatz 12 Buchstabe i). Diese Auftragsvergabepolitik entspricht den Grundsätzen der Transparenz, des Wettbewerbs, der Verhältnismässigkeit, der gegenseitigen Anerkennung, der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Nachhaltigkeit.
2 Bei der Auftragsvergabe im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des CTAO ERIC schenken die Mitglieder, Beobachter, strategischen Partner und Dritten den von den einschlägigen Gremien festgelegten Erfordernissen, technischen Anforderungen und Spezifikationen des CTAO ERIC gebührend Beachtung.
3 In der Auftragsvergabepolitik wird festgelegt, dass ihre Bestimmungen nicht für die Vergabe von Aufträgen gelten, die vom CTAO ERIC mithilfe von Mitteln durchgeführt wird, die über das CTAO ERIC gemäss Artikel 21 Absatz 4 dieser Satzung bereitgestellt werden. In diesen Fällen sind die Grundprinzipien für als Sacheinlage geleistete Beiträge zum CTAO ERIC und der Rahmen für Sacheinlagen (Anhang B) anstelle der Auftragsvergabepolitik anzuwenden.
Art. 9 Dauer des Bestehens
Das CTAO ERIC wird auf unbestimmte Zeit eingerichtet.
Art. 10 Auflösung
1 Die Auflösung des CTAO ERIC erfolgt auf Beschluss des Rates gemäss Artikel 25 Absatz 13 Buchstabe h.
2 Das CTAO ERIC teilt der Kommission den Beschluss über die Auflösung des CTAO ERIC unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach seiner Annahme mit.
3 Unverzüglich nach Abschluss des Auflösungsverfahrens, jedenfalls aber innerhalb von zehn Tagen nach seinem Abschluss, unterrichtet das CTAO ERIC die Kommission hiervon.
4 Das Bestehen das CTAO ERIC endet an dem Tag, an dem die Kommission die entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 11 Auflösung des CTAO ERIC oder Aufhebung seiner Steuerprivilegien
1 Nach Auflösung des CTAO ERIC oder Aufhebung seiner Steuerprivilegien und Steuervergünstigungen erhalten die Mitglieder nicht mehr als die von ihnen geleisteten Bareinlagen und den tatsächlichen Wert ihrer Sachleistungen/Sacheinlagen.
2 Nach Auflösung des CTAO ERIC oder Aufhebung seiner Steuerprivilegien und Steuervergünstigungen werden die Vermögenswerte des CTAO ERIC, die die geleisteten Bareinlagen und den tatsächlichen Wert der Sacheinlagen übersteigen, auf einen anderen öffentlichen Rechtsträger oder eine andere steuerlich begünstigte Körperschaft oder auf einen anderen Rechtsträger übertragen, der bzw. die ähnliche Ziele zur Förderung von Wissenschaft und Forschung verfolgt wie das CTAO ERIC.
Art. 12 Haftungsregelung und Versicherung
1 Das CTAO ERIC haftet für seine Schulden.
2 Die Mitglieder haften nicht gesamtschuldnerisch für die Schulden des CTAO ERIC. Die finanzielle Haftung der Mitglieder für die Schulden des CTAO ERIC ist auf deren jeweiligen Jahresbeitrag beschränkt.
3 Das CTAO ERIC schliesst geeignete Versicherungen zur Deckung der mit dem Aufbau und Betrieb des CTAO verbundenen Risiken ab.
Kapitel 2: Mitgliedschaft, Beobachterstatus, strategische Partnerschaft
Art. 13 Mitgliedschaft, Beobachterstatus und vertretende Rechtsträger
1 Folgende Rechtsträger können Mitglieder des CTAO ERIC oder Beobachter ohne Stimmrecht werden:
- a. Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
- b. assoziierte Länder gemäss der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 (ERIC-Verordnung);
- c. Drittländer, die keine assoziierten Länder sind;
- d. zwischenstaatliche Organisationen.
Die Bedingungen für die Aufnahme von Mitgliedern und Beobachtern sind in Artikel 14 festgelegt.
2 Zu den Mitgliedern des CTAO ERIC müssen mindestens ein EU-Mitgliedstaat und zwei weitere Länder, die entweder EU-Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind, zählen.
3 Die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Länder verfügen gemeinsam über die Mehrheit der Stimmrechte im Rat.
4 Mitglieder und Beobachter können sich durch eine oder mehrere öffentliche Stellen, darunter auch Regionen oder im öffentlichen Auftrag tätige privatrechtliche Stellen, vertreten lassen, die sie selbst nach ihren eigenen Vorschriften und Verfahren auswählen und benennen.
5 Die Mitglieder und Beobachter des CTAO ERIC sowie die sie vertretenden Rechtsträger sind in Anhang D aufgeführt, der vom Vorsitzenden des Rates laufend aktualisiert wird.
Art. 14 Aufnahme von Mitgliedern und Beobachtern
1 Für die Aufnahme neuer Mitglieder gelten folgende Bedingungen:
- a. Die Aufnahme neuer Mitglieder bedarf der Zustimmung des Rates (Artikel 25 Absatz 12 Buchstabe d);
- b. Bewerber müssen beim Vorsitzenden des Rates einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen;
- c. im Antrag ist darzulegen, wie der Bewerber zu den Aufgaben und Tätigkeiten des CTAO ERIC beitragen und seine Pflichten erfüllen wird;
- d. für neue Mitglieder, welche innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Gründung des CTAO ERIC zum CTAO ERIC zugelassen werden, gelten dieselben Bedingungen wie für die Gründungsmitglieder;
- e. neue Mitglieder, die nach Ablauf des unter Buchstabe d genannten Zeitraums dem CTAO ERIC beitreten, werden aufgefordert, einen Beitrag zu den Baukosten zu leisten, der vom Rat festgelegt wird;
- f. für neue Mitglieder, die nach Abschluss der Bauphase (Artikel 19) beitreten, sieht der Rat zusätzlich zum Beitrag zu den Betriebskosten einen besonderen Beitrag zu den Kapitalinvestitionen vor.
2 In Artikel 13 Absatz 1 genannte Rechtsträger, die einen Beitrag zum CTAO ERIC leisten wollen, aber noch nicht in der Lage sind, Mitglieder zu werden, können sich beim Rat um den Beobachterstatus bewerben. Für die Zulassung als Beobachter gelten folgende Bedingungen:
- a. Die Zulassung von Beobachtern bedarf der Zustimmung des Rates.
- b. Beobachter werden für einen Zeitraum von drei Jahren zugelassen. In Ausnahmefällen kann der Rat den Zeitraum des Beobachterstatus verlängern.
- c. Bewerber müssen beim Vorsitzenden des Rates einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen.
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