Verordnung vom 12. November 2025 über Einfuhrzölle für Waren aus den Vereinigten Staaten

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2025-11-12
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 7 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 1986[^1],

verordnet:

Art. 1 Einfuhrzölle

1 Für Waren aus den Vereinigten Staaten gelten die in Anhang 1 aufgeführten Einfuhrzölle.

2 Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ist ermächtigt, Anhang 1 nachzuführen.

Art. 2 Zollkontingente

1 Für die Einfuhr der in Anhang 2 aufgeführten Waren aus den Vereinigten Staaten gelten die dort festgelegten Kontingente und Einfuhrzölle.

2 Das WBF ist ermächtigt, Anhang 2 nachzuführen.

Art. 3 Ursprungsregeln

1 Die Einfuhrzölle nach den Anhängen dieser Verordnung gelten nur für Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten.

2 Das WBF legt im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement die anwendbaren Ursprungsregeln fest.

Art. 4 Inkrafttreten

Das WBF bestimmt das Inkrafttreten.

Datum des Inkrafttretens: 14. November 2025[^2]

Fussnoten

[^1]: SR 632.10

[^2]: Beschluss des WBF vom 8. Dez. 2025.

Die offiziellen Rechtstexte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a–c des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinfrei. Dieses Dokument ersetzt nicht die amtliche Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) oder im Bundesblatt (BBl). Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Konvertierung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.