Erklärung vom 20. April 1921 über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste
Die Unterzeichneten, die hierzu gehörig bevollmächtigt sind,
erklären, dass die von ihnen vertretenen Staaten die Flagge der Seeschiffe jedes Staates ohne Meeresküste anerkennen, sofern die Schiffe an einem einzigen bestimmten Ort eines Gebietes eingetragen sind. Dieser Ort gilt für solche Schiffe als Registerhafen.
Geschehen in Barcelona, am 20. April 1921, in einem einzigen Exemplar, wobei der französische und englische Text gleichermassen massgebend sind.
(Es folgen die Unterschriften)
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