Vereinbarung vom 12. April 1927 zwischen der Schweiz und China betreffend den Handel mit Betäubungsmitteln zwischen den beiden Ländern
Mit Notenaustausch vom 12. April 1927 ist zwischen der Schweiz und China eine Vereinbarung über den Handel mit Betäubungsmitteln zwischen den beiden Ländern getroffen worden. Der Gegenstand dieser Vereinbarung ist aus der hiernach abgedruckten chinesischen Note ersichtlich, die die Antwort auf die schweizerische Note darstellt.
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