Provisorisches Handelsabkommen vom 19. April 1930 zwischen der Schweiz und Ägypten

Typ Andere
Veröffentlichung 1930-04-19
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
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Mit Notenaustausch vom 19. April 1930 zwischen dem Delegierten des Schweizerischen Bundesrates und dem ägyptischen Ministerium des Auswärtigen ist ein provisorisches Handelsabkommen zwischen den beiden Ländern geschlossen worden. Der Gegenstand dieses Abkommens ist aus der hiernach abgedruckten schweizerischen Note ersichtlich, die auch die ägyptische Note wiedergibt.

Schweizerische Note

Herr Minister!

«Unter Bezugnahme auf die Unterhandlungen über den Abschluss eines provisorischen Handelsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Ägypten beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, dass die ägyptische Regierung ihre Einwilligung gibt, auf alle zum Verbrauche, zur Wiederausfuhr oder zur Durchfuhr in Ägypten eingeführten Boden- und Industrieerzeugnisse schweizerischen Ursprungs die Meistbegünstigung anzuwenden. Provisorisch soll diese Behandlung auch auf diejenigen Erzeugnisse angewendet werden, die über Länder ohne handelsvertragliche Abmachungen mit Ägypten in letzteres Land eingeführt werden.

Diese Regelung wird gewährt unter der Bedingung vollständiger Gegenseitigkeit und vorbehältlich der Behandlung, die den sudanesischen Erzeugnissen zugestanden wird oder die auf Grund regionaler Abkommen auf die Erzeugnisse einzelner Grenzländer angewendet werden würde.

Das vorliegende Abkommen, das ebenfalls und in jeder Beziehung auf das Fürstentum Liechtenstein Anwendung finden soll, solange dieses mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft durch den Zollanschlussvertrag vom 29. März 1923[^1] verbunden sein wird, soll in Kraft treten, sobald Sie mir das Einverständnis der schweizerischen Regierung bestätigt haben werden. Es kann von jeder der vertragschliessenden Parteien mittels Voranzeige von drei Monaten gekündigt werden; es soll durch die zuständigen Behörden jedes der beiden Länder ratifiziert werden und der Austausch der Ratifikationsurkunden soll sobald als möglich in Kairo stattfinden.»

In Beantwortung Ihres Schreibens beeile ich mich, Ihrer Exzellenz das Einverständnis meiner Regierung auf obiger Grundlage zu bestätigen, und ich benutze diesen Anlass, um Ihnen, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

(Es folgt die Unterschrift)

Fussnoten

[^1]: SR 0.631.112.514

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