Änderungshistorie
Abkommen vom 2. November 1929 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.