Notenaustausch vom 15./16. November 1929 zwischen der schweizerischen und der amerikanischen Regierung über den unmittelbaren Austausch von Nachrichten und Beweismaterial zwischen den für die Durchführung der Betäubungsmittelgesetzgebung zuständigen schweizerischen und amerikanischen Behörden

Typ Andere
Veröffentlichung 1929-11-16
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Mit Notenwechsel vom 15. und 16. November 1929 ist mit den Vereinigten Staaten von Amerika eine Vereinbarung getroffen worden über den Austausch von Nachrichten und Beweismaterial zwischen den für die Durchführung der Betäubungsmittelgesetzgebung zuständigen schweizerischen und amerikanischen Behörden. Der Gegenstand dieser Vereinbarung ist aus der hiernach abgedruckten schweizerischen Note ersichtlich, die inhaltlich mit der amerikanischen übereinstimmt.

Übersetzung[^1]

Schweizerische Note

Wir beziehen uns auf Ihre Note vom 15. November sowie auf die Denkschrift, die Seine Exzellenz Herr Wilson am 24. Dezember 1927 an uns gerichtet hat, und beehren uns, Ihnen mitzuteilen, dass der Bundesrat der von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich des unmittelbaren Austausches von Nachrichten und Beweismaterial über den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln zwischen den schweizerischen und den amerikanischen Behörden vorgeschlagenen Vereinbarung zustimmt, die sich erstreckt:

Die diesen Austausch betreffenden Briefe und Telegramme werden vom amerikanischen Schatzamt an das eidgenössische Gesundheitsamt[^3] gerichtet werden; das Gesundheitsamt[^4] wird sich seinerseits zum gleichen Zweck an den Obersten L. G. Nutt, Beamten des Schatzamtes, wenden, dessen Adresse die folgende ist:

«Deputy Commissioner, Treasury Departement, Washington, D. C.»

Fussnoten

[^1]: Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

[^2]: Heute: Bundesamt für Gesundheit.

[^3]: Heute: Bundesamt für Gesundheit.

[^4]: Heute: Bundesamt für Gesundheit.

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