Gegenrechtserklärung vom 16. April/12. Mai 1937 zwischen der Schweiz und Japan über die Rechtshilfe in Strafsachen

Typ Andere
Veröffentlichung 1937-05-12
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Am 16. April/12. Mai 1937 haben die Schweiz und Japan eine Gegenrechtserklärung über die Rechtshilfe in Strafsachen ausgetauscht. Der Gegenstand dieser Erklärung ist aus der hiernach abgedruckten japanischen Note ersichtlich, die die Antwort auf die schweizerische Note darstellt.

Übersetzung[^1]

Japanische Note

Ich beehre mich, im Auftrag meiner Regierung, Eurer Exzellenz folgendes zur Kenntnis zu bringen:

Ich beehre mich, Sie zu benachrichtigen, dass die Japanische Regierung den Vorschlag der Schweizerischen Regierung annimmt und, vom heutigen Tage an, bereit ist, den schweizerischen Gerichten die Rechtshilfe in Strafsachen, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und im Rahmen der innern japanischen Gesetzesbestimmungen, für die Zustellung gerichtlicher Aktenstücke und die Vollziehung von Ersuchschreiben zu Beweiszwecken zu gewähren.

Fussnoten

[^1]: Die japanische Note war auf japanisch abgefasst, jedoch von einer amtlichen französischen Übersetzung des japanischen Aussenministeriums begleitet. Diese amtliche Übersetzung findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

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