Handelsvereinbarung vom 5. Mai 1938 zwischen der Schweiz und Neuseeland

Typ Andere
Veröffentlichung 1938-05-05
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Mit Notenaustausch vom 5. Mai 1938 zwischen dem schweizerischen Konsulat in Wellington und dem Zolldepartement von Neuseeland ist eine Handelsvereinbarung zwischen den beiden Ländern getroffen worden. Der Gegenstand dieser Vereinbarung ist aus der hiernach abgedruckten schweizerischen Note ersichtlich, die inhaltlich mit der neuseeländischen Note übereinstimmt.

Schweizerische Note

Herr Minister,

Ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf unsere Besprechungen hinsichtlich der Förderung des Warenverkehrs zwischen Neuseeland und der Schweiz folgende Vorschläge für eine gegenseitige Handelsvereinbarung zu unterbreiten:

Für den Fall, dass die obigen Vorschläge für Ihre Regierung annehmbar sind, so ist vorgesehen, dass dieses Schreiben und Ihre Antwort darauf, womit Sie mir die Genehmigung Ihrer Regierung bekanntgeben, als eine Handelsvereinbarung zwischen Neuseeland und der Schweiz zu betrachten ist, und dass die Vereinbarung am Datum Ihrer Antwort in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.

(Es folgt die Unterschrift)

Fussnoten

[^1]: Diese Anlage wurde in der AS nicht veröffentlicht.

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