Änderungshistorie

Abkommen vom 22. September 1938 zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche über die Verlegung der Grenze an den Strassen Neuhausen-Jestetten, Weisweil-Erzingen, Buch-Gottmadingen, Rüdlingen-Lottstetten

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.