Notenaustausch vom 3. Dezember 1945 betreffend die Anerkennung Libanons
Durch Notenaustausch vom 3. Dezember 1945 zwischen der schweizerischen Gesandtschaft in Paris und der dortigen Gesandtschaft von Libanon hat der Bundesrat die Unabhängigkeit und Souveränität Libanons anerkannt und die Zusicherung gegeben, dass in der Schweiz die Staatsangehörigen von Libanon auch weiterhin die gleiche Behandlung geniessen sollen wie bis anhin, bis zum Zeitpunkt, in dem zweiseitige Verträge durch direkte Vereinbarung zwischen der Schweiz und Libanon abgeschlossen werden können. Die Regierung von Libanon hat in bezug auf die Schweiz und auf deren Staatsangehörigen in Libanon die gleiche Zusicherung gegeben.
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