Änderungshistorie
Übereinkunft vom 1. Juli 1885 zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die gegenseitige Zulassung der an der Grenze domizilierten Medizinalpersonen zur Berufsausübung
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.