Übereinkunft vom 3. Juni 1886 zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden betreffend die sanitäre Überwachung des von der Schweiz nach Baden gerichteten Reiseverkehrs auf dem badischen Bahnhof zu Basel bei drohenden oder ausgebrochenen Seuchen
Geltender Text a fecha 1970-01-02
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