Vertrag vom 25. Mai 1861 zwischen der Regierung des Kantons Zürich und dem Schweizerischen Schulrate betreffend die Erbauung einer neuen Sternwarte

Typ Andere
Veröffentlichung 1861-05-25
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
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Zwischen Herrn Regierungspräsidenten Dr. J. Dubs, als Abgeordneten der Tit. Regierung des Kantons Zürich, und Herrn C. Kappeler, Präsidenten des Schweizerischen Schulrates, als Abgeordneten des Tit. Bundesrates, ist, betreffend die Erbauung einer neuen Sternwarte an der eidgenössischen polytechnischen Schule, unter Ratifikationsvorbehalt der kompetenten Behörden, nachfolgender Vertrag vereinbart worden:

§ 1

Der Kanton Zürich verpflichtet sich zu folgenden Leistungen an die Errichtung der Sternwarte:

§ 2

Die Eidgenossenschaft übernimmt den Bau und die Unterhaltungspflicht der Sternwarte in eigenen Kosten, bzw. schiesst die benötigte weitern Summen aus eigenen Mitteln zu.

§ 3

Die Sternwarte kann nur ihrem Zwecke dienen. Würde eine Aufhebung der polytechnischen Schule erfolgen, so kann der Kanton Zürich verlangen, dass demselben das Gebäude nebst Bauplatz gegen Rückvergütung des dannzumaligen Bauwertes des Gebäudes mit selbstverständlichem Abzuge der Beiträge Zürichs zurücktradiert werden.

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